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RECHT/871: Rechtsordnung auch in der digitalen Welt durchsetzen - dem Ziel ein Stück näher


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 27. Juli 2018

Rechtsordnung auch in der digitalen Welt durchsetzen - dem Ziel ein Stück näher


Zu den heute von einigen Sozialen Medien veröffentlichten Transparenzberichten auf Grundlage des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes können Sie die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, wie folgt zitieren:

Aufgrund von Beschwerden im Rahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) hat Google bei Youtube in 27 Prozent, Facebook in 21 Prozent und Twitter in 10 Prozent aller gemeldeten Fälle Sperrungen oder Löschungen durchgeführt. Damit wird deutlich, dass das NetzDG) den Betreibern geeignete und zugleich maßvolle Mittel im Kampf gegen strafwürdige Inhalte in sozialen Netzwerken zur Verfügung stellt. Die Berichte aus der Praxis zeigen, dass die Kritik an dem Gesetz ins Leere geht. Für ein Overblocking gibt es keine Anhaltspunkte. Wir sind damit unserem Ziel, die Rechtsordnung auch in der digitalen Welt durchzusetzen, deutlich näher gekommen. Die alleinige Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften, aufgrund ihrer eigenen Prüfung ein Strafverfahren einzuleiten, bleibt davon unberührt.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion treten wir dafür ein, dass große Plattformen dafür Verantwortung übernehmen müssen, was auf ihren Plattformen geschieht.

Der Ansatz der freiwilligen Selbstkontrolle bietet eine gute Grundlage, um das Gesetz in Zukunft weiterzuentwickeln. Er ermöglicht die Prüfung von Inhalten durch ein fachkundiges, plural besetztes Gremium, das ohne Zeitdruck und ohne Sanktionsdrohung agieren kann. Auch der Gedanke eines put-back-Verfahrens, also der Wiederherstellung von gelöschten Inhalten, die sich als rechtmäßig herausstellen, sollte dabei stärker verankert werden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2018

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