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RECHT/908: Opfer des SED-Unrechts dürfen ihre Ansprüche nicht verlieren


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 15. März 2019

Opfer des SED-Unrechts dürfen ihre Ansprüche nicht verlieren


Bundesjustizministerin Katarina Barley hat einen Gesetzentwurf zur Entfristung der Rehabilitierungsgesetze für Opfer des SED-Unrechts vorgelegt. Dazu können Sie den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, mit folgenden Worten zitieren:

"Dass der Gesetzesentwurf zur Entfristung der Rehabilitierungsgesetze für Opfer des SED-Unrechts jetzt vorliegt, ist ein gutes Signal. Er setzt ein schon seit vielen Jahren verfolgtes wichtiges Anliegen der Union um, das wir auch im Koalitionsvertrag verankert haben. Denn wir müssen sicherstellen, dass nicht zum Jahresende 2019 Opfer ihre Ansprüche verlieren, weil derzeit diese Gesetze noch bis zum 31.12.2019 befristet gelten. Das ist gerade in diesem Jahr, in dem wir den 30. Jahrestag der Wiedervereinigung feiern, besonders wichtig. Der Entwurf befasst sich darüber hinaus auch mit dem Unrecht, das in der DDR Heimkindern angetan wurde, und sieht hier entsprechende Maßnahmen vor. Auch dies halte ich für ein richtiges Signal. Die genaue Umsetzung müssen wir jetzt prüfen. Über weitere Schritte sind wir derzeit mit unserem Koalitionspartner im Gespräch: Denn wir als Unionsfraktion setzen uns dafür ein, dass nunmehr auch die Fälle von Zwangsadoption von Kindern in der ehemaligen DDR endlich aufgeklärt werden. Wir sind zuversichtlich, dass auch die SPD dieses wichtige Anliegen unterstützt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2019

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