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RECHT/929: Reform des Strafprozessrechts ist wichtiger Schritt für schlagkräftigere Justiz in Deutschland


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. Mai 2019

Reform des Strafprozessrechts ist wichtiger Schritt für schlagkräftigere Justiz in Deutschland

Mit den Eckpunkten zur StPO-Reform wird die zweite Säule des Paktes für den Rechtsstaat verabschiedet


Das Bundeskabinett verabschiedet am morgigen Mittwoch Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz betreffend die Reform der Strafprozessordnung. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

"Der morgige Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Erfolg für die CDU/CSU. Denn mit den Eckpunkten zur Reform der Strafprozessordnung werden zentrale Anliegen der Union aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht. Die Reform bildet die zweite Säule des Paktes für den Rechtsstaat, den die Bundeskanzlerin im Januar mit den Ministerpräsidenten der Länder geschlossen hat. In einem ersten Schritt hatten sich die Bundesländer dazu bekannt, bis Ende 2021 insgesamt 2000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte einzustellen. Nun müssen auch die Verfahrensvorschriften für den Strafprozess so gefasst werden, dass das Mehr an Personal nicht durch ineffiziente Verfahren aufgezehrt wird.

Insgesamt ist Union und SPD ein sehr gutes Ergebnis gelungen. So sollen die DNA-Analyse ausgeweitet, die Gesichtsverhüllung vor Gericht verboten und die Regeln zur Befangenheit, zu Beweisanträgen und zu Besetzungsrügen im Strafverfahren künftig praxistauglicher ausgestaltet werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass wichtige prozessuale Instrumente zum Schutz des Angeklagten missbräuchlich genutzt werden, um so die Justiz zu behindern. Dass Richter in Zukunft die Telekommunikation von Verdächtigen überwachen lassen können, um Wohnungseinbrüche aufzuklären, ist ebenfalls ein sehr wichtiges und sehr gutes Signal. Denn wir müssen dafür sorgen, dass wir Ermittlern wirksame Instrumente wie dieses an die Hand geben, damit sie auch effizient für unser aller Sicherheit sorgen können.

Als nächsten Schritt muss die Bundesjustizministerin in Kürze ihren Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Eckpunkte vorlegen. Denn nur so wird diese Reform, auf die die Praxis dringend wartet, auch zügig greifen können."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2019

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