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SOZIALES/1525: Rundfunkgebührenbefreiung für taubblinde Menschen ab sofort einfacher


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 20. Februar 2013

Rundfunkgebührenbefreiung für taubblinde Menschen ab sofort einfacher

Eine Hürde aus dem Weg geräumt



Taubblinde Menschen müssen die neue Rundfunkgebühr nicht zahlen, wenn sie ihre Behinderung nachweisen. Ab sofort können sie ihre Befreiung noch einfacher veranlassen. Dazu erklärt die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Maria Michalk:

"Die neuen Rundfunkgebühren, die zum 1. Januar 2013 eingeführt wurden, gelten nicht für taubblinde Menschen. Dies ist nur folgerichtig, denn aufgrund ihrer Mehrfachbehinderung können sie selbst barrierefrei gestaltete Fernseh- und Rundfunkangebote gar nicht oder nur stark eingeschränkt nutzen.

Bislang mussten taubblinde Menschen für ihre Befreiung von der Gebühr ein ärztliches Attest vorlegen. Allerdings ist dies für die Betroffenen mit einem erheblichen Aufwand verbunden, denn für den Gang zum Arzt benötigen sie Assistenz. Taubblinden-Assistenten gibt es jedoch nur wenige. Insgesamt arbeiten rund 90 Assistenten im gesamten Bundesgebiet.

Daher hat sich die Union erfolgreich beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) dafür eingesetzt, eine unbürokratischere Regelung zu treffen. Künftig reicht es aus, wenn die Betroffenen ihren Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen "Gl" (Gehörlos) und "Bl" (Blind) vorlegen oder alternativ eine Bescheinigung des Versorgungsamtes über das Maß der Hör- und Sehbehinderung einreichen. Ein ärztliches Attest gilt auch künftig als Nachweis, wird aber nicht mehr vorausgesetzt.

Taubblinde Menschen haben in ihrem Alltag sehr viele Hürden zu bewältigen. Nun konnte eine dieser Hürden aus dem Weg geräumt werden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2013