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SOZIALES/1549: Vertrauliche Geburt ist im Interesse aller Betroffenen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 8. Mai 2013

Vertrauliche Geburt ist im Interesse aller Betroffenen

Vorliegender Entwurf schafft endlich Rechtssicherheit



Das Kabinett hat am heutigen Mittwoch die von der Bundesfamilienministerin vorgelegte Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Regelung der vertraulichen Geburt beschlossen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ingrid Fischbach:

"Mit der vertraulichen Geburt bringt die Bundesregierung eine Regelung auf den Weg, die den Interessen der betroffenen Mütter, Kinder und auch Väter gerecht wird. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 3. Mai 2013 die Vorlage des Gesetzentwurfs grundsätzlich begrüßt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Anregungen des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen und gegebenenfalls weiter ausarbeiten.

Der christlich-liberalen Koalition ist es in den zurückliegenden parlamentarischen Beratungen gelungen, mit dem vorliegenden Entwurf endlich Rechtssicherheit zu schaffen. Schwangere Frauen, die ihre Identität nicht preisgeben möchten, erhalten Handlungssicherheit und umfassende Hilfen; die Gefahren und Risiken einer unbegleiteten Geburt werden vermieden. Gleichzeitig wird das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Herkunft abgesichert: dem Kind soll es möglich sein zu erfahren, wer seine Mutter ist. Damit werden auch seine Interessen deutlich besser als bei den bestehenden Angeboten der anonymen Kindesabgabe wie Babyklappe und anonyme Geburt gewahrt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2013