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SOZIALES/1585: Rot-Grün stoppt Gesetz zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 20. September 2013

Rot-Grün stoppt Gesetz zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution

Aurufung des Vermittlungsausschusses, Diskontinuität



Der Bundesrat hat am heutigen Freitag beschlossen, zu dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das vom Bundestag im Juni mit den Stimmen der Koalition verabschiedete Gesetz wird damit der Diskontinuität anheimfallen. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff:

"Menschenhändler und kriminelle Bordellbetreiber haben Grund zu Freude: Der rot-grün dominierte Bundesrat hat ein wichtiges Vorhaben der Koalition zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution scheitern lassen. Wegen der Blockadehaltung von SPD und Grünen werden die Strafvorschriften zum Menschenhandel nicht verschärft und Prostitutionsstätten auch künftig nicht in dem erforderlichen Maße behördlich überwacht.

Die Koalition wollte eines der schweren Versäumnisse des rot-grünen Prostitutionsgesetzes von 2002 beseitigen. Als Folge der damaligen Liberalisierung können Zuhälter und Bordellbetreiber heute nahezu unkontrolliert ihren Geschäften nachgehen. Den Preis dafür zahlen die Prostituierten, die in einem zunehmend kriminellen Umfeld vom Staat allein gelassen werden. Um sie besser vor sexueller Ausbeutung zu schützen, sollten die Betreiber von Bordellen künftig überprüft, die Bordelle überwacht und der Betrieb wenn nötig auch reguliert werden. Diese dringend notwendigen Maßnahmen müssen nun zumindest um viele Monate verschoben werden, weil politische Taktik und Wahlkampf für die rot-grüne Opposition Vorrang haben.

Mit dem Gesetzentwurf scheitert auch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels, mit der die einschlägigen Straftatbestände erweitert und verschärft worden wären. Wenn ein Täter die Notlage seines Opfers ausnutzt, um ihm Organe entnehmen zu lassen oder um von dessen Straftaten oder Bettelei zu profitieren, kann er deshalb auch in Zukunft nicht als Menschenhändler bestraft werden. Wer dies verhindert, kann es mit dem Opferschutz nicht ernst meinen.

Für die Union war klar: Der Gesetzentwurf konnte nur ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem schlüssigen Gesamtkonzept gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution sein. Weitere repressive und präventive Maßnahmen und insbesondere Hilfen für die Opfer sollten bald folgen. Statt daran mitzuarbeiten, haben SPD und Grüne zu Lasten der Opfer ihren alten Fehlern noch einen neuen Fehler hinzugefügt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2013