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SOZIALES/1603: Mit Stichtagsregelung gegen Frühverrentungswelle bei der Rente mit 63


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 5. Februar 2014

Mit Stichtagsregelung gegen Frühverrentungswelle bei der Rente mit 63 

Generation der aktiven Beitragszahler nicht zuzumuten



Aktuell wird diskutiert, wie Arbeitslosigkeitszeiten bei der Rente mit 63 berücksichtigt werden sollen. Hierzu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

"Wer eine unbegrenzte Berücksichtigung vor Arbeitslosenzeiten fordert, öffnet die Schleusen für eine riesige Frühverrentungswelle. Das kann weder im Sinne der Gewerkschaften, erst recht nicht im Sinne der älteren Arbeitnehmer sein. Auch ist dies der Generation der aktiven Beitragszahler nicht zuzumuten. Anstatt echte Lebensleistung nach 45 Beitragsjahren zu honorieren, werden mit einer unbegrenzten Anrechnung von Arbeitslosenzeiten neue Ungerechtigkeiten unter den Beitragszahlern gesät. Deshalb muss es einen wirksamen Riegel geben, den die Union mit der Stichtagsregelung erreichen wird.

Aus unserer Sicht ist es richtig, Arbeitslosenzeiten bei der Wartezeit von 45 Jahren nur für Vergangenheitszeiträume zuzulassen. Arbeitslosigkeit soll nur bis zum Stichtag 1. Juli 2014 mitzählen, danach generell nicht mehr. Dieser Vorschlag ist verfassungsrechtlich unbedenklich, weil er das legitime Ziel verfolgt, für die Zukunft an geltendem Recht festzuhalten, langfristig soll also zur geltenden Rechtslage für die Rente für besonders langjährig Versicherte zurückgekehrt werden.

Dem Geist des Koalitionsvertrages und der Begründung im Gesetzentwurf ist zu entnehmen, dass die Berücksichtigung von Arbeitslosigkeit nur im Hinblick auf die Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt nach der deutschen Einheit und in der Wirtschaftskrise gerechtfertigt ist. Da die Arbeitslosenzahlen danach aber gesunken und die Beibehaltung der bestehenden Gesetzeslage für die Zukunft sinnvoll erscheint, streben wir diese Stichtagsregel an.

Damit wird außerdem auch das Problem der Frühverrentung eingedämmt, weil niemand mehr zulasten der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung vom Arbeitgeber mit 61 gekündigt werden kann, um dann noch mit 2 zusätzlichen Jahren Arbeitslosengeldbezug die Wartezeit von 45 Jahren zu erfüllen.

Der Vorschlag, stattdessen den Arbeitgebern bei Frühverrentungsmodellen hier Beiträge abzuverlangen, ist dagegen nicht zielführend. Es erlaubt den Arbeitgebern, sich hier frei zu kaufen, um Arbeitnehmer in Arbeitslosigkeit und Rente zu schicken.

Eine unbegrenzte Berücksichtigung vor Arbeitslosigkeitszeiten bei der Rente mit 63 kann außerdem nicht gewünscht sein. Aus guten Gründen hatte sich die große Koalition aus CDU/CSU und SPD seinerzeit ganz klar zur Rente für besonders langjährig Versicherte entschlossen, bei der Wartezeit gar keine Arbeitslosigkeitszeiten zu berücksichtigen. Das ist heute geltendes Recht. Damals wie heute ist es unser gemeinsames Anliegen, dass diese Rentenart diejenigen begünstigen soll, die besonders lange gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, so dass sie von der Anhebung der Altersgrenzen auf das 67. Lebensjahr verschont werden sollen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2014