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SOZIALES/1680: Ehe wird bei künstlicher Befruchtung zu Recht privilegiert


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. November 2014

Ehe wird bei künstlicher Befruchtung zu Recht privilegiert

Bundessozialgericht stärkt das Institut der Ehe



Am heutigen Dienstag entschied das Bundessozialgericht, dass die Finanzierung von künstlicher Befruchtung über die gesetzliche Krankenkasse nur verheirateten Paaren zusteht. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

"Wir begrüßen das Urteil des Bundessozialgerichts. Der gesetzliche Anspruch auf Bezahlung einer künstlichen Befruchtung ist zu Recht auf miteinander verheiratete Eheleute begrenzt. Es ist im Interesse von Kindern, in einer stabilen Partnerschaft aufzuwachsen. Mit dem Institut der Ehe schützt und fördert der Staat die rechtliche Verbindlichkeit einer Partnerschaft. Aufgrund dieses auch verfassungsrechtlich garantierten Schutzgedankens können die besonderen Privilegien, die Verheirateten zugestehen, gerechtfertigt werden. Hierzu gehört nicht nur die Begrenzung auf Eheleute beim gesetzlichen Anspruch auf künstliche Befruchtung, sondern auch beim gesetzlichen Anspruch auf Familienversicherung."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. November 2014