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SOZIALES/1710: Mehr Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen ohne eigene Wohnung


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. März 2015

Mehr Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen ohne eigene Wohnung

Bundesregierung reagiert auf Urteile des BSG - Unionsfraktion für dauerhafte Lösung


Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die im Haushalt ihrer Eltern leben und Sozialhilfe beziehen, erhalten künftig 79 Euro mehr im Monat. Das hat die Bundesregierung in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am heutigen Mittwoch angekündigt. Dazu erklärt der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:

"Ein eigenes Einkommen zu erwirtschaften ist für schwerbehinderte Menschen oftmals aufgrund ihrer vielfältigen Beeinträchtigungen nicht möglich. Sie sind daher auf Sozialhilfe angewiesen und leben häufig auch weiterhin zu Hause bei ihren Eltern. Seit Einführung der Regelbedarfsstufen wurde den Betroffenen diese Wohnsituation zum Nachteil: Sie erhielten einen 20 Prozent geringeren monatlichen Sozialhilfesatz.

Viele Menschen mit Behinderungen und ihre Eltern hatten dagegen geklagt und 2014 vom Bundessozialgericht Recht bekommen. Die Kasseler Richter empfahlen, Erwachsenen mit Behinderungen, die im elterlichen Haushalt leben, den vollen Regelsatz zu zahlen. Das BMAS hat die Urteile eingehend geprüft und heute eine Lösung im Sinne der Betroffenen vorgeschlagen: Künftig erhalten Menschen mit Behinderungen ohne eigenen Haushalt 79 Euro mehr im Monat an Sozialhilfe - und das unbürokratisch. Vor allem aber gilt die Regelung rückwirkend: Sie müssen also keinen Neuantrag stellen oder in Widerspruch gehen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, deren Ergebnisse Ende 2015 vorliegen sollen, müssen die Regelbedarfsstufen neu angepasst werden. Die Unionsfraktion wird sich für eine kluge und dauerhafte Lösung einsetzen, die vor allem der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen gerecht wird."

Hintergrund:
Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2011 drei neue Regelbedarfsstufen eingeführt, um die monatliche Leistung stärker an den jeweiligen Bedarf anzupassen. Alleinstehende Erwachsene mit eigenem Haushalt, die Sozialhilfe erhalten, fallen in die Regelbedarfsstufe I und erhalten derzeit einen Regelsatz von 399 Euro. Wer jedoch als Erwachsener im Haushalt seiner Eltern lebt, ist der Regelbedarfsstufe III zugeordnet und erhält 320 Euro. Das betrifft vor allem Menschen mit Behinderungen, die in den meisten Fällen noch zu Hause wohnen. Die Regelbedarfsstufe III wird vorerst bestehen bleiben, doch die Betroffenen erhalten die gleichen Leistungen wie die Regelbedarfsstufe I.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2015

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