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SOZIALES/1730: Bundestag beschließt Wohngelderhöhung


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 2. Juli 2015

Bundestag beschließt Wohngelderhöhung

Künftig wird Wohngeld alle zwei Jahre überprüft


Am heutigen Donnerstag beschließt der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des Wohngeldes, der am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll. Dazu erklären die baupolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Marie-Luise Dött sowie die zuständige Berichterstatterin Yvonne Magwas:

"Mit dem heutigen Beschluss zur Wohngelderhöhung setzen wir ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrages um. Das Leistungsniveau des Wohngeldes wird deutlich angehoben.

Einkommensschwache Haushalte werden damit bei den Wohnkosten schnell, wirkungsvoll und treffsicher entlastet. Insbesondere Bürger mit niedrigen Einkommen oder Renten sowie kurzfristig Arbeitslose profitieren von der Reform. Mit der Erhöhung werden ca. 870.000 Haushalte wieder Wohngeld beziehen können oder künftig einen höheren Wohngeldanspruch haben.

Das Wohngeld wird nun alle zwei Jahre überprüft. Damit soll sichergestellt werden, dass das jetzige Leistungsniveau nicht durch die allgemeine Einkommens- und Preissteigerung geschmälert wird.

Gleichzeitig benennt die Koalition die Baustellen der Zukunft im Wohngeldbereich. Das zyklische Herauswachsen aus dem Wohngeld und das stete Wechseln zwischen SGB-Leistungen und Wohngeldbezug soll künftig deutlich eingedämmt werden. Die Bundesregierung wird gebeten, für die Begrenzung dieses unerwünschten Drehtüreffekts wirksame Mechanismen zu entwickeln. Zusätzlich soll der Ausbau der bestehenden strukturellen Anreizwirkungen im Wohngeldsystem für Einkommenssteigerungen geprüft werden. Wohngeldempfängern soll mehr Netto von einem höheren Brutto ermöglicht werden."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2015

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