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SOZIALES/1758: EU ist keine Sozialunion


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 21. Januar 2016

EU ist keine Sozialunion

Bundessozialministerium muss schnell handeln


Gestern hat das Bundessozialgericht (BSG) erneut bekräftigt, dass hier lebende EU-Bürger Anspruch auf Sozialhilfe haben, obwohl sie von Hartz IV-Leistungen ausgeschlossen sind. Der Anspruch kann nach Auffassung des BSG auch schon vor sechsmonatigem Aufenthalt bestehen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

"Das Recht eines jeden EU-Bürgers, den Wohn- und Arbeitsort frei zu wählen, gehört zu den großen Errungenschaften eines vereinten Europas. Jeder Missbrauch durch Einwanderung in unsere Sozialsysteme gefährdet die Akzeptanz dieser Freizügigkeit. Es muss auch weiterhin der Grundsatz gelten, dass nur diejenigen in den Genuss von Sozialleistungen kommen, die bei uns längere Zeit gelebt und entsprechende Beiträge entrichtet haben.

Es ist deshalb richtig, dass EU-Bürger weder Hartz IV noch Sozialleistungen erhalten, wenn sie sich zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, ohne vorher hier erwerbstätig gewesen zu sein. Der Europäische Gerichtshof hat diese Gesetzeslage in Deutschland bestätigt. Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts im Dezember sprechen jedoch arbeitslosen und arbeitssuchenden EU-Bürgern spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland ein Anspruch auf Sozialhilfe zu, obwohl diese von Hartz IV ausgeschlossen sind. Der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers wird durch diese Urteile missachtet, die Entscheidungen des EuGH auf den Kopf gestellt.

Wir setzen uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür ein, dass ein Missbrauch der Sozialgesetze bei fehlendem Willen zur Erwerbstätigkeit verhindert wird und wollen schnellstmöglich eine entsprechende gesetzliche Klarstellung. Das SGB XII muss angepasst werden, die Kommunen dürfen nicht zusätzlich belastet werden. Für erwerbsfähige EU-Bürger richten sich die Ansprüche nach Hartz IV, diese haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfesicherung haben deren Heimatländer sicherzustellen, in die diese problemlos wieder einreisen können.

Wir müssen auch entschiedener gegen den Missbrauch bei den scheinselbständigen EU-Bürgern in den Großstädten vorgehen. Hier gibt es Handlungsbedarf. Die Behörden müssen stärker kontrollieren, ob die Selbständigkeit auch tatsächlich ausgeübt wird. Sozialleistungen dienen nicht der finanziellen Unterstützung unrentabler Geschäftsmodelle. Wir wollen die Selbständigkeit von Erwerbstätigen zwar fördern, diese muss sich aber auch tragen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Wenn dies nicht gelingt, sollen Selbständige mit Hartz IV nach Ablauf einer Frist wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Ansprüche auf Sozialleistungen soll nur derjenige erhalten, der in Deutschland eine gewisse Zeit gelebt und auch voll erwerbstätig war. Wir schlagen vor, den Sozialleistungsbezug an eine Erwerbstätigkeit zu knüpfen. Nur wer in Deutschland mindestens ein Jahr voll erwerbstätig war, soll Hartz IV oder Sozialhilfe erhalten. Dies gilt es nun schnellstmöglich auf europäischer und nationaler Ebene umzusetzen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2016

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