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SOZIALES/1801: Entgeltgleichheitsgesetz mit Maß


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. Oktober 2016

Entgeltgleichheitsgesetz mit Maß

Ungerechte Bezahlung von Frauen will niemand - Bürokratiemonster aber auch nicht


Am heutigen Donnerstag hat der Koalitionsausschuss sich auf Eckpunkte eines Entgelttransparenzgesetzes geeinigt. Dazu erklärt der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

"Unter der Regierungsverantwortung von CDU und CSU wurden mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht, die dazu beigetragen haben, die unbereinigte Lohnlücke zu verringern: unter anderem mehr Kindertagesbetreuungsangebote, Einführung des Elterngelds, Recht auf Pflegezeit und die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Wenn mit einem weiteren Gesetz gezielt gegen die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern vorgegangen werden soll, muss dieses zielgenau und wirksam sein. Voraussetzung für ein zielgenaues Gesetz zur Entgeltgleichheit ist, mit den richtigen Zahlen zu operieren. Das ist die bereinigte Lohnlücke, bei der Erwerbseinbußen aufgrund der Berufswahl, Teilzeittätigkeit oder Erwerbsunterbrechungen herausgerechnet sind. Die bereinigte Lohnlücke beträgt zurzeit sieben Prozent, im emanzipierten Schweden liegt sie bei sechs Prozent. Politikerinnen und Politiker, die mit der unbereinigten Lohnlücke von 22 Prozent argumentieren, schmeißen auf unredliche Weise alles in einen Topf.

Ungerechte Bezahlung von Frauen ist inakzeptabel. Auch sieben Prozent sind da zu viel. Aber wichtig ist, dass das, was gesetzlich geregelt wird, auch tatsächlich am Ende etwas bringt. Bürokratie um der Bürokratie willen ist mit der Union nicht zu machen. Daher begrüßen wir, dass der Koalitionsausschuss den Gesetzentwurf aus dem SPD-geführten Bundesfamilienministerium mit überbordenden Vorschriften wieder auf ein vernünftiges Maß gebracht hat. Wir werden im parlamentarischen Verfahren darauf achten, dass die vereinbarten Maßnahmen wirksam sind und weder die Tarifvertragsfreiheit noch der Datenschutz missachtet werden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Oktober 2016

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