Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → CDU/CSU


SOZIALES/1803: Opfer aus Heimen der Behindertenhilfe erhalten ab 2017 ihre Hilfen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. November 2016

Opfer aus Heimen der Behindertenhilfe erhalten ab 2017 ihre Hilfen

Kabinett beschließt Einrichtung der Stiftung "Anerkennung und Hilfe"


Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" beschlossen. Ab Anfang 2017 sollen die von Bund, Ländern und Kirchen zugesicherten Hilfen an die ehemaligen Opfer von Gewalt und Missbrauch in früheren Heimen der Behindertenhilfe ausgezahlt werden. Dazu erklärt der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:

"Die Stiftung 'Anerkennung und Hilfe' ist aktuell im Aufbau und soll Anfang 2017 ihre Arbeit aufnehmen. Die Union dankt insbesondere Bundeskanzlerin Angela Merkel, die die Einrichtung der Stiftung in langen und schwierigen Verhandlungen mit den Bundesländern durchgesetzt hat.

Für die betroffenen Menschen, die seit Jahren für Entschädigung sowie die Anerkennung ihres Unrechts kämpfen, ist das eine gute Nachricht. Sie erhalten ab kommendem Jahr eine Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro sowie Rentenersatzleistungen von 3.000 Euro beziehungsweise 5.000 Euro für die Arbeitsleistungen während ihrer Zeit in den Einrichtungen.

Damit die Betroffenen ihre Anträge so einfach wie möglich stellen können, werden regionale Beratungsstellen aufgebaut. Für die Union ist wichtig, dass diese barrierefrei arbeiten. Formulare in Leichter Sprache müssen selbstverständlich angeboten werden. Zudem muss flächendeckend bekanntgemacht werden, wo sich die Anlaufstellen befinden, damit alle Betroffenen zügig an die Hilfeleistungen kommen, die ihnen seit Jahren zustehen."


Hintergrund:

Im Jahr 2012 wurden die Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" und "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" von Bund, Ländern und Kirchen errichtet. Schon damals war bekannt, dass es in Heimen der Behindertenhilfe und in stationären Psychiatrien ebenfalls zu Missbrauch und Gewalthandlungen gekommen war. Die Betroffenen wurden damals jedoch nicht in die Fonds "Heimerziehung" einbezogen.

Der Deutsche Bundestag hatte mit fraktionsübergreifendem Beschluss vom 7. Juli 2011 die Bundesregierung aufgefordert, in Abstimmung mit den Bundesländern sowie den Kirchen auch für diese Menschen Hilfen auf den Weg zu bringen. Nach langen Verhandlungen haben sich Bund, Länder und Kirchen 2016 verständigt und die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" beschlossen.

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang