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SOZIALES/1815: Experimente bei Leistungen der Eingliederungshilfe darf es nicht geben


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 1. Dezember 2016

Experimente bei Leistungen der Eingliederungshilfe darf es nicht geben

Bundestag verabschiedet Bundesteilhabegesetz


Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Dazu erklärt der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:

"Das Bundesteilhabegesetz wird die Lebensumstände vieler Menschen mit Behinderungen verbessern und ihnen mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Es sieht unter anderem den Aufbau eines Netzwerks unabhängiger Beratungsstellen, flexiblere Angebote auf dem ersten Arbeitsmarkt, höhere Einkommens- und Vermögensfreigrenzen sowie neue Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Weiterbildung vor. Aus Sicht der Unionsfraktion ist dieses Gesetz ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Inklusion und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.

Die Fachverbände haben in den vergangenen Monaten das Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleitet und gezeigt, wo Veränderungen nötig sind. Die vielen kritischen Hinweise hat die Koalition aufgegriffen und zahlreiche Änderungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen.

So hat sich die CDU/CSU-Fraktion dafür eingesetzt, dass es beim Zugang zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen keine Experimente geben darf. Die von den Verbänden scharf kritisierte Regelung, wonach ein Betroffener nur dann Anspruch auf Unterstützung hat, wenn er in fünf von neun Lebensbereichen auf Hilfe angewiesen ist, haben wir aus dem Gesetz herausgenommen. Nun muss zunächst wissenschaftlich geprüft und praktisch erprobt werden, anhand welcher Kriterien man sicherstellen kann, dass niemand von Leistungen der Eingliederungshilfe ausgeschlossen wird. Gleichzeitig darf es zu keinen massiven Ausweitungen von Leistungen kommen, bevor diese Prüfung abgeschlossen ist.

Wichtig war der Union auch, dass die 300.000 Beschäftigten in Behindertenwerkstätten stärker von der Reform profitieren. Daher wurde vereinbart, das Arbeitsförderungsgeld, welches einen Teil des Gehalts der Beschäftigten ausmacht, auf 52 Euro zu verdoppeln. Auch der Vermögensfreibetrag für Menschen mit Behinderung, die auf Grundsicherung angewiesen sind, wird von 2.600 auf 5.000 Euro angehoben.

Künftig wird der Bund über 800 Millionen Euro in die Eingliederungshilfe investieren. Jetzt sind die Länder am Zug. Sie müssen dem Gesetz am 16. Dezember im Bundesrat zustimmen."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2016

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