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SOZIALES/1826: Betreuervergütung anheben, Betreuungsvereine unterstützen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. Februar 2017

Betreuervergütung anheben, Betreuungsvereine unterstützen

Bundeskabinett befasst sich am morgigen Mittwoch mit den gesetzlichen Vergütungssätzen


Das Bundeskabinett wird sich am morgigen Mittwoch mit einer Anhebung der Betreuervergütung befassen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:

"Wir wollen die Vergütungssätze der Berufs- und Vereinsbetreuer um 15 Prozent erhöhen. Eine solche Anhebung ist geboten und angemessen. Die Vergütungssätze müssen angepasst werden, um eine qualitativ hochwertige Betreuung auch in Zukunft zu sichern. Eine angemessene Vergütung ist eine unverzichtbare Voraussetzung für ein leistungsfähiges Betreuungswesen.

Die aktuell geltenden Stundensätze wurden seit der Einführung der Pauschalvergütung vor rund 12 Jahren nicht mehr erhöht. Mit Blick auf die allgemeine Preissteigerung und die Einkommensentwicklung vergleichbarer Berufsgruppen ist es an der Zeit, die Vergütungssätze für Vereins- und selbständige Berufsbetreuer anzupassen. Dass hier eine Schieflage besteht, wird auch durch die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse des Forschungsvorhabens zur Qualität in der rechtlichen Betreuung bestätigt, das durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegeben wurde.

Wir können der Schließung von Betreuungsvereinen nicht tatenlos zusehen. Die über Jahre gewachsene Betreuungsstruktur wollen wir erhalten. Deswegen setzen wir uns für eine zügige Umsetzung der Reform der Betreuervergütung ein. Die Änderungen im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz werden im parlamentarischen Verfahren mit der Beratung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern verbunden. Damit folgt die Koalition dem von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgeschlagenen Weg."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2017

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