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SOZIALES/1841: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss selbstverständlich sein


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. März 2017

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss selbstverständlich sein

Entgelttransparenz ist ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung geschlechtergerechter Löhne


Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich mit großer Mehrheit für das Entgelttransparenzgesetz ausgesprochen, das morgen im Deutschen Bundestag zur Abstimmung steht. Dazu erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag:

"Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Beschäftigte unabhängig vom Geschlecht den gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten müssen. Solche fairen Arbeitsbedingungen liegen auch im Interesse der Arbeitgeber.

Wenn das statistische Bundesamt die bereinigte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern auf sechs Prozent beziffert, ist eindeutig, dass das Gebot, gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu zahlen, in der Praxis zumindest noch nicht vollständig verwirklicht ist. Diese Ungerechtigkeit können wir nicht hinnehmen. Als Gesetzgeber nehmen wir daher unseren Auftrag aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG ernst und wirken mit dem Entgelttransparenz auf Gleichstellung auch in Lohnverhältnissen hin. Mit dem Entgelttransparenz schaffen wir deswegen bessere Rahmenbedingungen für die Beschäftigten: Nur wenn sie wissen, wo sie im Gehaltsgefüge stehen, können sie gezielt auf Augenhöhe verhandeln. Nicht mehr und nicht weniger. Das sind wir den Frauen schuldig.

Selbstverständlich müssen die bürokratischen Belastungen für die Wirtschaft dabei so gering wie möglich sein. Hier ist der vorliegende Entwurf ein guter Kompromiss zwischen den berechtigten Anliegen der Frauen und denen der Unternehmen."

Hintergrund:
In Deutschland beträgt die statistische Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern bezogen auf das durchschnittliche Bruttostundenentgelt immer noch 21 Prozent (sogenannte unbereinigte Lohnlücke). Bei gleicher formaler Qualifikation und ansonsten gleichen Merkmalen beträgt der statistisch messbare Entgeltunterschied nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom 14. März 2017 immer noch 6 Prozent (sogenannte bereinigte Lohnlücke). Hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an, indem er die Transparenz von Entgeltregelungen und Entgeltstrukturen erhöht.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2017

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