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SOZIALES/1856: Die Betriebsrente wird attraktiver


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 1. Juni 2017

Die Betriebsrente wird attraktiver

Ziel ist ein deutlicher Zuwachs an Arbeitnehmern mit betrieblicher Altersversorgung


Die Koalition will heute im Bundestag das Betriebsrentenstärkungsgesetz beschließen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagfraktion Peter Weiß:

"Die weiterentwickelte Betriebsrente ist ein attraktives Angebot an diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher noch gezögert haben, ihre Alterssicherung auf eine weitere Säule zu stellen. Die betriebliche Altersversorgung (BAV) wird sowohl für Arbeitnehmer wie für Unternehmen deutlich interessanter. Wir wollen erreichen, dass der Anteil der Arbeitnehmer mit BAV-Anspruch von heute knapp 60 Prozent auf mindestens 80 Prozent steigt.

Wenn Beschäftigte von ihrem Anspruch auf Entgeltumwandlung Gebrauch machen, erhalten sie in Zukunft vom Arbeitgeber einen Zuschuss

in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Betrages. Diese Zulage speist sich aus den ersparten Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers. Sie liegt deutlich über dem Betrag, der bei Auszahlung der Betriebsrente nachträglich für die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden muss und der viele Beschäftigte bisher vom Abschluss eines Betriebsrentenvertrags abhält.

Mit dem Gesetz zielen wir besonders auf Personen mit niedrigem Einkommen, die oft keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben. So können Arbeitgeber die Betriebsrente von Beschäftigten mit geringem Einkommen künftig mit einem steuerlich geförderten Betrag von bis zu 480 Euro jährlich unterstützen. 30 Prozent dieses Beitrags können mit der vom Arbeitgeber abzuführenden Lohnsteuer verrechnet werden. Die Gehaltsgrenze für diese Förderung wird gegenüber dem Regierungsentwurf um 200 Euro auf 2200 Euro angehoben.

Ein Novum ist im deutschen Sozialrecht, dass freiwillige Zusatzrenten bis zu einer Höhe von 202 Euro monatlich nicht mehr mit Leistungen der Grundsicherung verrechnet werden. Damit wird die freiwillige private Altersvorsorge auch für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen deutlich attraktiver.

Wir wollen erreichen, dass auch Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen mit einer tendenziell geringeren Tarifbindung stärker als bisher von den Vorteilen einer Betriebsrente profitieren können. Die CDU/CSU-Fraktion hat sich deshalb mit Erfolg dafür eingesetzt, dass auch nicht tarifgebundene Unternehmen für ihre Beschäftigten jetzt zu vergleichbaren Bedingungen und Konditionen Zugang zum neuen Sozialpartnermodell erhalten."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juni 2017

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