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SOZIALES/1961: Sexueller Kindesmissbrauch in der DDR aus der Tabuzone herausgeholt


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 6. März 2019

Sexueller Kindesmissbrauch in der DDR aus der Tabuzone herausgeholt


Zu der von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlichten Fallstudie zu sexuellem Kindesmissbrauch in Institutionen und Familien in der DDR können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, wie folgt zitieren:

"Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen war und ist in ganz Deutschland gesellschaftliche Realität. In der DDR wurde das Thema noch weit mehr und länger tabuisiert als in den alten Bundesländern. Für Betroffene ist es gut, dass das Thema nun endlich aus der Tabuzone heraus geholt wird. Psychologen und Traumatherapeuten können helfen, das Erlebte zu verarbeiten. Betroffene brauchen schnell Hilfe und können niedrigschwellige Unterstützung erhalten aus dem "Fonds sexueller Missbrauch". Dieser hat die Aufgabe, andauernde Belastungen als Folgewirkung des sexuellen Missbrauchs auszugleichen bzw. zu mildern. Das Hilfesystem ersetzt nicht das bestehende Netz sozialrechtlicher Versorgungssysteme, sondern ergänzt es - zum Beispiel durch die Kostenübernahme für Psychotherapien, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, sowie für anerkannte Komplementär- und Fachtherapien (unter anderem Bewegungs-, Musik-, Ergotherapien). Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert, dass der Fonds verlängert und in seiner Struktur verändert wird: Die derzeitige Bearbeitungszeit von 26 Monaten muss durch mehr geschultes Personal und schnellere Verfahren verkürzt werden. Für Betroffene, die in ihrer Kindheit sexuell missbraucht werden, ist es unzumutbar, so lange auf Unterstützung zu warten."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2019

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