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SOZIALES/1963: Elysium-Urteil - Wichtiges Signal im Kampf gegen Kinderpornographie


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. März 2019

Elysium-Urteil - Wichtiges Signal im Kampf gegen Kinderpornographie

Gesetzgeber muss jetzt handeln - Unionsfraktion geht mit Positionspapier in Vorlage


Zu dem am heutigen Donnerstag in Limburg/Hessen gefällten Urteil gegen die Haupttäter der so genannten Elysium-Plattform erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thorsten Frei:

"Das heutige Urteil gegen die Betreiber der Plattform ‹Elysium‹ ist ein wichtiges Signal im Kampf gegen Kinderpornographie. Zwar liegt das Urteil noch nicht im Wortlaut vor. Schon jetzt können wir aber erkennen, dass wir als Gesetzgeber dringend tätig werden müssen, um gerade dann, wenn den Schwächsten unserer Gesellschaft, den Kindern, so erschreckendes Unrecht geschieht, besser solche Taten verhindern, aufklären und ahnden zu können.

Derzeit erhalten wir Hinweise auf kriminelle Plattformen wie ‹Elysium‹ zumeist aus dem Ausland. Der Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornographie liegt unter dem für den Diebstahl, und wegen der zur Zeit ausgesetzten Vorratsdatenspeicherung konnten 2017 rund 8.400 Hinweise auf Kinderpornographie nicht weiter verfolgt werden. Dieser Befund ist für uns nicht akzeptabel, denn: Der Datenschutz darf nicht über dem Kinderschutz stehen! Um hier Abhilfe zu schaffen, haben meine Kollegin, die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und ich, mit den Kolleginnen und Kollegen der Familienpolitik im Februar ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch erarbeitet. So müssen aus unserer Sicht Service Provider verpflichtet werden, Verdachtsfälle auf Kinderpornographie zu melden. Wir müssen zudem so bald wie möglich sicherstellen, dass auch der Versuch der sexuellen Kontaktaufnahme zu Kindern, das ‹Cybergrooming‹ unter Strafe gestellt wird. Dies sieht auch schon der Koalitionsvertrag vor.

Des Weiteren müssen wir sicherstellen, dass Verbindungsdaten künftig wieder zur Ermittlung von Pädokriminellen genutzt werden können. Wir müssen einen neuen Straftatbestand schaffen, der das Betreiben von Handelsplattformen oder Servern im Darknet, die der Begehung von Straftaten dienen, erfasst. Und nicht zuletzt müssen wir den Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornographie erhöhen. Für alle diese Maßnahmen werden wir in Kürze das Gespräch mit unserem Koalitionspartner suchen. Wir sind zuversichtlich, dass auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hier einen genauso dringlichen Handlungsbedarf sieht wie wir."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2019

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