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UMWELT/726: Entscheidungen zu Glyphosat auf Grundlage von Fakten treffen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. Juni 2015

Entscheidungen zu Glyphosat auf Grundlage von Fakten treffen

Wissenschaftliche Bewertung abwarten


Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag Anträge der Opposition zur Einschränkung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat abgelehnt. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Hermann Färber:

"Wir treten für ein fakten- und wissenschaftsbasiertes Verfahren zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ein. So gehen wir auch bei Glyphosat vor. Im Jahr 2014 haben alle zuständigen deutschen Bewertungsbehörden in einem Fachgespräch des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft die Unbedenklichkeit von Glyphosat bestätigt. Sollten nun neue Informationen dazu vorliegen, werden wir diese sachgerecht prüfen. Ein Verbot eines seit Jahrzehnten bewährten und für die Landwirtschaft dringend notwendigen Wirkstoffes ohne wissenschaftliche Grundlage entspricht nicht unserem rechtsstaatlichen Verständnis von Verhältnismäßigkeit.

Die Klassifizierung von Glyphosat als vermutlich krebserregend durch eine Unterorganisation der WHO steht im Widerspruch zu den Ergebnissen zahlreicher nationaler und internationaler Bewertungsbehörden. Deshalb reicht sie alleine als Grund für ein Verbot keinesfalls aus. Das zeigen schon andere Einstufungen in die gleiche Kategorie: So wird die berufliche Tätigkeit als Friseur ebenso als vermutlich krebserregend eingestuft wie heißer Mate-Tee. Alkohol hingegen wird sogar als sicher krebserregend eingestuft. In keinem dieser Fälle wird aber ein Verbot in Betracht gezogen.

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat diese Woche deshalb einstimmig eine Anhörung zu dem Thema im September beschlossen. Dann werden alle Informationen vorliegen und durch die zuständigen deutschen Bewertungsbehörden geprüft worden sein.

Deutschland hat bereits heute einen im weltweiten Vergleich extrem hohen Standard bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Vor weiteren Einschränkungen muss deshalb geprüft werden, ob bei den in Deutschland behördlich festgelegten Anwendungsbestimmungen Gefahren überhaupt auftreten können. Einschränkungen bei der Anwendung von Glyphosat, die ohne wissenschaftliche Bewertung erfolgen, sind deshalb abzulehnen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2015

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