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UMWELT/878: Grüne Blockade schadet Tieren und Betrieben


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 5. Juni 2020

Grüne Blockade schadet Tieren und Betrieben

In der Sauenhaltung droht ein Strukturbruch


Auf der Tagesordnung des Plenums des Bundesrates am heutigen Freitag stand die Beschlussfassung über die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Auf Antrag der Grünen-Vertreter wurde dieser Tagesordnungspunkt kurzfristig abgesetzt. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und die Tierschutzbeauftragte Silvia Breher:

Gitta Connemann: "Die Zeit drängt. Seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg vom 25. November 2015 hängen die sauenhaltenden Betriebe in der Luft. Sie brauchen dringend Rechtssicherheit. Jede Investition wäre zurzeit ein Risiko. Darunter leiden auch die Tiere. Denn damit liegen Stallumbauten für mehr Tierwohl auf Eis. Auch die Grünen können diesen Scherbenhaufen nicht wollen und sollten zurück an den Verhandlungstisch kommen. Der Kompromiss ist nötig: für mehr Tierschutz und für Rechts- und Planungssicherheit für unsere Sauenhalter. Sonst werden wir Sauenhaltung zukünftig in Deutschland nur noch aus Bilderbüchern kennen. Die Realität kommt dann aus dem Ausland - zu weitaus niedrigeren Standards."

Silvia Breher: "Die Situation ist prekär. Es ist eine Unzeit für parteipolitische Spielchen. Das interessiert die Grünen offensichtlich nicht. Denn ein Kompromiss lag auf dem Tisch. Erarbeitet von den Bundesländern Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Dieser wurde nun blockiert. Damit schaden die Grünen den Familienbetrieben. Diese sind immer noch das Gros der Sauenhalter in Deutschland. Wer in Sonntagsreden bäuerliche Tierhaltung fordert, muss sie auch politisch ermöglichen. Die Folgen dieser Verweigerungshaltung sind fatal: Die Betriebe wissen nicht weiter, es gibt keine Verbesserungen bei den Haltungsbedingungen für Sauen und Ferkel. Zudem herrscht diesbezüglich in Deutschland ein Flickenteppich. Denn jedes Veterinäramt wird das Urteil anders auslegen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2020

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