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VERKEHR/533: Mehr Sicherheit auf den Schienenwegen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 2. März 2012

Mehr Sicherheit auf den Schienenwegen

Auch Hersteller nun verantwortlich


Gestern hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes verabschiedet, mit dem die Verantwortung der Hersteller für die Sicherheit von Eisenbahnfahrzeugen eingeführt wird. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie der zuständige Berichterstatter, Ulrich Lange:

"Die nun auf den Weg gebrachten Änderungen bedeuten im Ergebnis mehr Sicherheit auf den Schienenwegen. Neben den Eisenbahnen und den Haltern von Eisenbahnfahrzeugen wird auch den Herstellern die Verantwortung dafür zugewiesen, dass Fahrzeuge den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit an den Bau zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme genügen. Mit der Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes wird diese Verantwortung demjenigen zugewiesen, der den Antrag auf Genehmigung stellt. Nach bisheriger Rechtslage können die Hersteller von Eisenbahnfahrzeugen zwar die Genehmigung zur Inbetriebnahme eines Eisenbahnfahrzeuges beantragen; die Sicherheitspflichten liegen aber auf Seiten der Eisenbahnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen. Aus diesem Grund wird das Allgemeine Eisenbahngesetz geändert.

Darüber hinaus wird eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, durch die dem Eisenbahn-Bundesamt die Festlegung von technischen Einzelheiten für Planung, Bemessung und Konstruktion ausschließlich von Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes übertragen werden kann."


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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2012