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VERKEHR/557: Erfolg für den Lärmschutz - Bundestag stimmt für Abschaffung des Schienenbonus


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. November 2012

Erfolg für den Lärmschutz: Bundestag stimmt für Abschaffung des Schienenbonus

Einführung des lärmabhängigen Trassenpreissystems der DB Netz AG



Heute hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zugestimmt. Darin geht es unter anderem um die Abschaffung des Lärmprivilegs der Schiene, des so genannten "Schienenbonus". Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie die zuständige Berichterstatterin, Daniela Ludwig:

"Der Lärmschutz in Deutschland ist heute einen entscheidenden Schritt voran gekommen: Der Deutsche Bundestag hat für die Abschaffung des Schienenbonus? gestimmt. Die Koalitionsfraktionen schaffen damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten und stellen neue Weichen. Wir können die Anwohner an Schienenwegen besser vor der steigenden Lärmbelastung schützen. Der Güterverkehr wächst beständig. Es gibt mehr Hochgeschwindigkeitszüge und schnellere Zugfolgen. Daher müssen wir heute anders auf die Lärmbelastung an Schienenwegen reagieren als vor 30 Jahren, als der Schienenbonus eingeführt wurde. Rot-Grün hätte bereits 2003 das Lärmprivileg der Schiene abschaffen können - und es nicht getan. Wir handeln jetzt. Aber die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ruht sich nicht auf diesem Ergebnis aus: Wir setzen uns dafür ein, dass der Schienenbonus auch im Bereich der Lärmsanierung an Bestandsstrecken umgesetzt wird.

Wir begrüßen zudem ausdrücklich die Einführung des lärmabhängigen Trassenpreissystems der DB Netz AG im Dezember 2012. Als Transitland brauchen wir Regelungen, die nicht nur deutsche, sondern auch ausländische Güterzüge betreffen: Durch die lärmabhängigen Trassenpreise wird es für alle Bahnunternehmen Impulse geben, um Güterwagen lärmtechnisch umzurüsten und zu modernisieren."

Hintergrund:

Die Lärmgrenzwerte für die Bahn wurden 1990 in der Bundesemissionsschutzverordnung um fünf Dezibel angehoben. Mit Änderung von § 43 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird dieser so genannte "Schienenbonus" für Schienenwege, deren Planfeststellungsverfahren nach Inkrafttreten der nächsten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des dazu gehörigen Bedarfsplans eröffnet werden, nicht mehr angewendet. Die neue Regelung kann aber auch schon vorher wirksam werden, wenn der Vorhabenträger selbst oder "ein Dritter" die etwaigen Mehrkosten übernimmt.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2012