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VERKEHR/601: EEG-Reformpläne für den Schienenverkehr nochmals korrigieren


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. März 2014

EEG-Reformpläne für den Schienenverkehr nochmals korrigieren

Mehrbelastung des Schienenverkehrs nicht gerechtfertigt



Der Gesetzentwurf zur EEG-Reform von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Die Verkehrspolitiker der CDU/CSU-Fraktion plädieren für weitere Entlastungen beim Schienenverkehr. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ulrich Lange:

"Eine Mehrbelastung des Schienenverkehrs durch die Reformpläne zum Erneuerbare-Energien-Gesetz ist nicht gerechtfertigt. Hier müssen in den nächsten Wochen abermals Korrekturen erfolgen. Ansonsten kommt es zu Fahrpreiserhöhungen für Bahnkunden und Kostensteigerungen im Schienengüterverkehr. Die Koalition will den besonders umweltfreundlichen und energieeffizienten Schienenverkehr stärken. Das hat sie im Koalitionsvertrag deutlich zum Ausdruck gebracht.

Bereits heute ist der Schienenverkehr in Deutschland mit 150 Millionen Euro an EEG-Umlage belastet. Weitere 30 Millionen Euro jährlich erfolgen nunmehr auch für Strom aus Bahnstromkraftwerken, der den EEG-Regelungen unterfällt. Bei diesem Bahnkraftwerksstrom muss wieder die alte Regelung zum Zuge kommen, die für die Vergangenheit eine angemessene Beteiligung vorsieht, ohne die Schienenbahnen wirtschaftlich erheblich zu belasten.

Zwar schreibt der aktuell vorliegende Entwurf des EEG-Reformgesetzes die besondere Ausgleichsregelung für Schienenverkehr fort, so dass Eisenbahnverkehrsunternehmen auch von einer reduzierten EEG-Umlage profitieren. Allerdings soll dies jetzt nicht mehr für kleinere Schienenbahnen gelten, die erst ab einem Schwellenwert von drei Gigawatt Jahresstromverbrauch hätten einbezogen werden sollen.

Es muss zudem sichergestellt werden, dass der durch spezielle Bremsen ins Netz zurückgespeiste Strom von der Umlage befreit wird. Schließlich haben die Unternehmen hier bereits Investitionen in die Bremstechnik gesteckt, um energieeffizienter zu fahren. Klarzustellen ist auch, dass der unmittelbar für den Fahrbetrieb verbrauchte Strom weiterhin der besonderen Ausgleichsregelung unterfällt. Ansonsten würden für die Unternehmen weitere Kosten von 30 Millionen Euro jährlich entstehen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2014