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VERKEHR/643: Ein Schub für die Elektromobilität auf Deutschlands Straßen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 25. Februar 2015

Ein Schub für die Elektromobilität auf Deutschlands Straßen

Anhörung im Verkehrsausschuss


Am heutigen Mittwoch hat sich der Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf des Elektromobilitätsgesetzes der Bundesregierung befasst. Hierzu erklären der Sprecher für Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, sowie der zuständige Berichterstatter Steffen Bilger:

"Die Elektromobilität im Individualverkehr nimmt Fahrt auf. Wir befinden uns auf dem Übergang von der Marktvorbereitung zum Markthochlauf. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält an dem Ziel fest, Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität zu sein und bis 2020 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen. Hierfür brauchen wir allerdings noch flankierende Maßnahmen. Die Nationale Plattform Elektromobilität - von Bundeskanzlerin Angela Merkel ins Leben gerufen - hat jüngst festgestellt, dass dieses Ziel ohne staatliche Unterstützung nicht zu erreichen sein wird. Das Elektromobilitätsgesetz stellt in dieser Wahlperiode einen ersten Schritt dar. Das Gesetz definiert, was unter einem Elektromobil zu verstehen ist und wie es nach außen als solches erkennbar sein soll. Außerdem gibt es Kommunen die Möglichkeit, Bevorrechtigungen für Elektroautos im Straßenverkehr einzuführen.

Weitere wichtige Schritte müssen folgen, KfW-Kredite für private Nutzer beispielsweise. Zudem soll an das Aktionsprogramm Klimaschutz der Bundesregierung angeknüpft werden. Dort ist auch die Möglichkeit einer von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Sonderabschreibung für gewerblich genutzte Fahrzeuge vorgesehen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich zudem in die Fortentwicklung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung einbringen. Ein Schwerpunkt wird der Aufbau einer angemessenen Anzahl von Ladestationen sein. Die Laufzeit des Elektromobilitätsgesetzes wird nach Auffassung einiger Sachverständigen in der Anhörung auch kürzer als bis zum Jahr 2030 festgelegt werden können."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2015

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