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WIRTSCHAFT/2132: Honorarberatung richtig stärken - Bürokratie verhindern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. Januar 2012

Honorarberatung richtig stärken - Bürokratie verhindern

Kundengerechte Beratung bei der Vermittlung von Finanzprodukten


Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag den Antrag der SPD zur Honorarberatung diskutiert. Hierzu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

"Gerade die Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass bei der Vermittlung von Finanzprodukten oft Provisionen für die Berater und nicht das Interesse am besten Produkt im Vordergrund stand. Vertriebs- und Anreizsysteme müssen sich jedoch klar der kundengerechten Beratung unterordnen. Natürlich ist eine Provision ist an sich nichts Verwerfliches, doch darf sie nicht das Hauptmotiv für eine bestimmte Empfehlung sein. Die Interessen des Kunden müssen im Mittelpunkt der Beratung stehen, wenn diese wieder Vertrauen in den Finanzmarkt schöpfen sollen.

Deshalb begrüßt die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag begrüßt nachdrücklich den Vorschlag von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, die Honorarberatung als gleichberechtigte Alternative zum Provisionsmodell zu etablieren.

Die SPD greift in ihrem Antrag lediglich seit längerem bestehende Forderungen der Union und des Verbraucherschutzministeriums auf. Es freut uns, dass sie zumindest in der Zielrichtung ihres Antrags dem von uns beschrittenen Weg folgt.

Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail. Wir wollen drei unterschiedliche Gruppen von Honorarberatern schaffen, deren Berufsbild sich an den drei Produktgruppen der Finanzbrache orientiert. Für Versicherungen existiert bereits der Versicherungsberater. Entsprechend soll es für Geldanlagen künftig einen Anlageberater geben, für Darlehen den Darlehensberater. Die SPD spricht sich jedoch für das Modell eines finanzpolitischen Universalgelehrten aus, der alle drei Bereiche abdecken soll. Dieses könnte in der Praxis dazu führen, dass sich die Honorarberatung in der Breite nicht durchsetzt.

Die SPD legt sich zudem einseitig darauf fest, flächendeckend Nettoprodukte, also Finanzprodukte, bei denen die Provision schon heraus gerechnet ist, einzuführen. Gerade in einer Startphase, in der es schlicht noch nicht genügend Nettoprodukte gibt, könnte eine Weiterleitung der Provision an den Kunden jedoch das gleiche Ziel erreichen. Auch die im Antrag geforderte Vergütungsverordnung ist bürokratischer Ballast und für die Definition eines Berufs schlicht nicht notwendig.

Zusammenfassend lässt sich zum Antrag der SPD sagen: 90 Prozent der Forderungen sind aus dem Eckpunktepapier des Verbraucherschutzministeriums übernommen. Da, wo die SPD eigene Akzente setzt, verschlimmbessert sie jedoch. Sie legt einer Honorarberatung mit bürokratischen und gesetzlichen Hürden Steine in den Weg."


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2012