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WIRTSCHAFT/2146: Die Richtung stimmt bei Solarförderung und Energieeffizienz


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 23. Februar 2012

Die Richtung stimmt bei Solarförderung und Energieeffizienz

Ausbau der Solarenergie kann zukünftig in verträgliche Bahnen gelenkt werden


Das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium haben heute eine gemeinsame Position zur Photovoltaikvergütung und zur Energieeffizienzrichtlinie vorgelegt. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer:

"Ich begrüße, dass die Bundesregierung Vorschläge vorlegt hat, wie der Ausbau der Solarenergie zukünftig in verträgliche Bahnen gelenkt werden kann. Die geplanten Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Insbesondere die sofortige Einmalabsenkung der Vergütungssätze und der Einstieg in die Selbstvermarktung, die eine Heranführung an den Markt ermöglicht, sind richtige Ansätze. Nun gilt es zu prüfen, wie sich die geplanten Einschnitte auf den Zubau an Solaranlagen auswirken. Unser Ziel ist es, den bisherigen ungebremsten Ausbau und die damit einhergehenden massiven Kostenbelastungen für Bürger und Wirtschaft auch tatsächlich zu begrenzen.

Es war höchste Zeit, dass die Bundesregierung nach nun fast einem dreiviertel Jahr endlich eine Einigung zur Positionierung über die Energieeffizienzrichtlinie vorgelegt hat. Fraglich ist, ob dies in Brüssel noch gehört wird, oder der Zug schon abgefahren ist. Die Verhandlungen zur Richtlinie dort sind bereits in ihre Endphase eingetreten. Positiv ist aber, dass sich die Bundesregierung nun klar gegen dirigistische Vorgaben aus Brüssel wendet, insbesondere gegen eine starre, staatlich vorgegebene jährliche Einsparverpflichtung für Unternehmen."


Hintergrundinformation:

Bei der Solarförderung soll es zum 9. März 2012 eine Einmalabsenkung differenziert nach Anlagentypen geben. Ab 1. Mai 2012 folgt eine Verstetigung der Degression durch eine monatliche Absenkung der Vergütungssätze. Für alle Neuanlagen gilt: Einführung eines Marktintegrationsmodells im EEG (Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge auf 85 bzw. 90 Prozent). Der Zielkorridor liegt bei 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr (2012 und 2013). Eine Verordnungsermächtigung soll kurzfristige Nachsteuerungen der Vergütung bei Über- oder Unterschreitung des Zubaukorridors ermöglichen. Eine kontinuierliche Absenkung des jährlichen Zubaukorridors folgt ab 2014. Danach wird der Zielkorridor um 400 Megawatt pro Jahr abgesenkt.

Bei der EU-Energieeffizienz-Richtlinie wird sich Deutschland dafür einsetzen, dass die Mitgliedstaaten wählen können, ob sie eine Steigerung der Energieeffizienz von 6,3 Prozent innerhalb von drei Jahren oder eine Senkung des Energieverbrauchs von 4,5 Prozent innerhalb von drei Jahren erreichen wollen. Hinsichtlich der Maßnahmen, die sie zur Steigerung der Energieeffizienz ergreifen möchten, sollen die Mitgliedstaaten flexibel sein. Maßnahmen aus der Vergangenheit, die auch in Zukunft zur Minderung des Energieverbrauchs beitragen, können angerechnet werden (z.B. CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das in jedem Jahr über neue Mittel verfügt und damit neue Effekte erzielt).


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2012