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WIRTSCHAFT/2264: Ordnungsgeldverfahren im Handelsrecht gerechter ausgestalten


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. November 2012

Ordnungsgeldverfahren im Handelsrecht gerechter ausgestalten

Entschließungsantrag verabschiedet



Die unionsgeführte Mehrheit im Deutschen Bundestag hat in der Nacht auf den heutigen Freitag einen Entschließungsantrag beschlossen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bis März 2013 einen Gesetzentwurf für eine gerechtere Ausgestaltung des Ordnungsgeldverfahrens im Handelsrecht vorzulegen. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian von Stetten:

"Das Ordnungsgeldverfahren des Handelsgesetzbuchs für Verstöße gegen bestimmte Offenlegungspflichten hat sich als zu starr und undifferenziert herausgestellt. Ein Mindestordnungsgeld von 2.500 Euro ohne die Möglichkeit, den Grad des Verschuldens für die unterlassene Offenlegung zu berücksichtigen, ist ungerecht und trifft insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen besonders hart.

Der Parlamentskreis Mittelstand hat sich daher dafür stark gemacht, dass im Zuge der Behandlung des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz das Ordnungsgeldverfahren flexibler gestaltet wird, indem das Mindestordnungsgeld reduziert und die Besonderheiten des Einzelfalls im Ordnungsgeldverfahren berücksichtigt werden. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass heute ein entsprechender Entschließungsantrag verabschiedet wurde und die Bundesregierung bis März einen Gesetzentwurf hierzu vorlegen wird. Dabei geht es nicht darum, Verstöße gegen die Offenlegungspflicht zu bagatellisieren, sondern darum, das Ordnungsgeldverfahren zu flexibilisieren, um den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung zu tragen. Denn auch im Ordnungsgeldverfahren muss es gerecht zugehen."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2012