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WIRTSCHAFT/2335: Verbot von Speicherheizungen gestrichen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 17. Mai 2013

Verbot von Speicherheizungen gestrichen

Stromüberschuss für Wärme nutzen



In der Nacht zum heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag mit der Novellierung des Energieeinspargesetzes (EnEG) den Weiterbetrieb von Nachtspeicherheizungen beschlossen. Hierzu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der energiepolitische Koordinator der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß:

"Die Streichung der Pflicht zur Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen ist ein wichtiger Baustein bei der Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien: Stromspeicherheizungen können eine tragende Rolle übernehmen, um überschüssigen Strom aus erneuerbaren Energiequellen einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Dies ist bisher aufgrund der geringen Speicherkapazitäten in Deutschland kaum möglich. Stromspeicherheizungen sind damit ein Teil der Lösung für den geplanten Umbau der Energieversorgung, insbesondere wenn sie mit einer intelligenten Steuerung versehen sind.

Für Eigentümer besteht im Übrigen seit dem 1. März 2013 ein Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Modernisierung alter Heizungen und für ihre Umrüstung auf Basis erneuerbarer Energien. Die zinsgünstigen Kredite können sogar mit Investitionszuschüssen aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kombiniert werden. Förderbar ist beispielsweise der Einbau von thermischen Solarkollektoren, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2013