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WIRTSCHAFT/2473: Unionsfraktion begrüßt Vorschläge für Schiedsverfahren in Freihandelsabkommen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 4. März 2015

Unionsfraktion begrüßt Vorschläge für Schiedsverfahren in Freihandelsabkommen

Verbesserungen erhöhen Akzeptanz für TTIP und CETA


Die Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Fraktion zu den transatlantischen Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) hat sich auf ihren letzten Sitzungen intensiv mit dem Thema Schiedsgerichtsverfahren beschäftigt. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Leiter der Arbeitsgruppe TTIP der Fraktion, Michael Fuchs, sowie der zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:

Michael Fuchs: "Wir begrüßen die Vorschläge zur Verbesserung von Schiedsgerichtsverfahren in den Freihandels- und Investitionsschutzabkommen. Für die Ideen spricht, dass sie inzwischen selbst im Bundeswirtschaftsministerium für einen Denkanstoß gesorgt haben."

Heribert Hirte: "Es ist unwahrscheinlich, dass sich die transatlantischen Verhandlungspartner auf ein Abkommen ohne Schiedsklausel einlassen. Pauschale Ablehnung von Investitionsschutzabkommen hilft uns deshalb nicht weiter. Stattdessen sollten wir darüber nachdenken, ob die Auswahl und Bestellung von Schiedsrichtern durch den Deutschen Bundestag entschieden werden kann. Dann können wir hier darüber diskutieren, wer dafür geeignet ist und ob der oder die unabhängig ist."

Weiter regen Michael Fuchs und Heribert Hirte an, Investor-Staat-Schiedsverfahren stärker mit nationalen Gerichten zu verzahnen, um eine einheitliche Rechtsprechung zu garantieren.

Heribert Hirte: "Es geht hier um die Frage, ob nicht der Bundesgerichtshof Anfragen von Schiedsgerichten entgegennehmen kann. Das darf er bisher nicht. Das Gleiche gilt für den Europäischen Gerichtshof. Auch er darf Anfragen von Schiedsgerichten bisher nicht beantworten. Mit dieser Möglichkeit könnte das Schiedsgericht aber die in einem Gutachten ausgeführte Rechtsauslegung des BGH bzw. EuGH auch bei seinen Schiedssprüchen berücksichtigen. Wir sollten die Kosten für Schiedsverfahren mit Blick auf kleine und mittelständische Unternehmen auf das Niveau bei nationalen Gerichten senken."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2015

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