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WIRTSCHAFT/2488: Verbesserter Schutz für Kleinanleger beschlossen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. April 2015

Verbesserter Schutz für Kleinanleger beschlossen

Freigrenzen für soziale Projekte, gemeinnützige Organisationen und Crowdinvesting werden erhöht


Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Hierzu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Frank Steffel:

"Mit den neuen Regeln für umfassendere und verständlicher formulierte Informationen für Verbraucher sorgen wir dafür, dass den Kleinanlegern deutlicher die mit einer Anlage verbundenen Risiken vor Augen geführt werden. Durch maßvolle und pragmatische Ausnahmeregelungen sichern wir die Weiterentwicklung moderner Arten der Unternehmensfinanzierung und bürgerschaftliches Engagement, ohne das wichtige Ziel eines wirkungsvollen Anlegerschutzes zu verwässern.

Für uns war es wichtig, Organisationen mit sozialer und gemeinnütziger Zweckbindung sowie Religionsgemeinschaften z. B. von der kostspieligen Erstellung von Prospekten zu befreien. Wir werden die Freigrenze hier von 1 Mio. € auf 2,5 Mio. € erhöhen. Zur Sicherung des Anlegerschutzes kommt diese Ausnahme nur dann zum Tragen, wenn beim Vertrieb von Vermögensanlagen für diese Projekte keine Provision gezahlt wird, der vereinbarte Zinssatz 1,5 % bzw. einen marktüblichen Hypothekenpfandbriefsatz nicht übersteigt und den Anlegern ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt wird. Damit leisten wir einen Beitrag dazu, dass Kindertagesstätten, Dorfläden oder spezielle Wohnungsbauprojekte auch weiterhin über privates Engagement finanziert werden können.

Auch die Freigrenze für das Crowdinvesting haben wir von 1 Mio. € auf 2,5 Mio. € erhöht. Somit stellen wir sicher, dass trotz des erhöhten Anlegerschutzbedarfs kleinsten Unternehmen alternative Finanzierungsformen zur Verfügung stehen. Gerade junge, innovative Unternehmen sind häufig auf diese Form der Unternehmensfinanzierung angewiesen."


Hintergrund

Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz setzt die Bundesregierung weitere Akzente im Verbraucherschutz. Gesetzeslücken werden geschlossen und die Transparenz von Vermögensanlagen erhöht. Vor dem Erwerb risikobehafteter Vermögensanlagen sollen sich die Anleger künftig zielgerichteter informieren können. Parallel dazu werden die Anforderungen an die Anbieter und Vermittler solcher Vermögensanlagen verschärft. Sie müssen mehr und bessere Informationen in ihren Prospekten veröffentlichen und sind bei Fehlverhalten verstärkten Sanktionen ausgesetzt.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 23. April 2015 vorgesehen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 12. Juni 2015 mit dem Gesetz (abschließend) befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2015

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