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WIRTSCHAFT/2618: Neue steuerliche Verlustnutzung stärkt Gründungsstandort Deutschland


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. November 2016

Neue steuerliche Verlustnutzung stärkt Gründungsstandort Deutschland

Regelung verbessert Eigenkapitalbasis von Kapitalgesellschaften


Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Philipp Murmann:

"Die Regelung ist ein gutes Signal für die Startup-Branche und ein wichtiges Element zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen am Gründungsstandort Deutschland. Endlich scheitert die Anschlussfinanzierung junger Unternehmen nicht mehr an dem Nutzungsverbot von Verlustvorträgen. Gerade junge Unternehmen haben bislang unter einer mangelnden Eigenkapitalbasis gelitten. Ihnen wird mit der Regelung die Basis für ein organisches und langfristiges Wachstum gelegt.

Mit der Möglichkeit der steuerlichen Verlustnutzung beim Anteilseignerwechsel und bei Aufnahme weiterer Anteilseigner werden zukünftig Hemmnisse bei der Kapitalausstattung bzw. der Eigenkapitalbasis beseitigt. Damit wird ein starkes Signal für die Kapitalausstattung und das weitere Wachstum von Kapitalgesellschaften in Deutschland gesetzt.

Die Neuregelung vermeidet darüber hinaus, dass Verlustmäntel für missbräuchliche Gestaltungen genutzt werden. Der Anwendungsbereich für die neue Verlustnutzungsregelung bleibt davon unberührt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2016

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