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WIRTSCHAFT/2666: Energiewende hält Einzug in die Städte


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 28. Juni 2017

Energiewende hält Einzug in die Städte

Bundestag verabschiedet Mieterstromgesetz


Mieter werden künftig stärker durch die sogenannten Mieterstrommodelle gefördert. Der Bundestag wird das Mieterstromgesetz am morgigen Mittwoch in 2. und 3. Lesung abschließend beraten. Hierzu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer und der Energiebeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Bareiß:

Joachim Pfeiffer: "Es ist richtig und wichtig, die Mieter stärker an der Energiewende teilhaben zu lassen. Wir begrüßen deshalb die nun erzielte Einigung zur Förderung von Mieterstrom. Dabei hat die Union durchgesetzt, dass der Gesamtausbau bei jährlich 500 Megawatt gedeckelt wird. Denn es gilt, die Kosten im Blick zu halten. Oberstes Ziel muss der Einstieg in den Ausstieg aus der EEG-Förderung sein. Statt der bisherigen Subventionierung muss der Ausbau der erneuerbaren Energien künftig stärker markt- und wettbewerbsorientiert vorangetrieben werden. Hiefür sind die 2016 eingeführten Ausschreibungen ein erster wichtiger Schritt."

Thomas Bareiß: "Mit dem Mieterstromgesetz bringen wir die Energiewende in die Städte. Künftig können auch Mieter und Eigentümer von Wohnungen von der Energiewende profitieren. Die Solarenergie kann damit ihr Potenzial auch in den Städten entfalten. Auch diese Förderung wird von den Stromverbrauchern finanziert. Daher ist es richtig, dass wir mit einem Zubaudeckel von 500 Megawatt jährlich die Kosten begrenzen, die bei EEG-Förderung und Netzentgelten entstehen. Zudem werden wir 2019 die Mieterstromregelung überprüfen, um mögliche Überförderungen und Negativeffekte zu vermeiden."

Hintergrund: Bereits 2016 haben sich die Koalitionsparteien im Rahmen der Beratungen zur EEG-Novelle darauf geeinigt, die sogenannten Mieterstrommodelle stärker zu fördern, um auch Mieter an der EEG-Förderung zu beteiligen. Nach geltender Rechtslage bietet Mieterstrom bereits heute aufgrund seiner Befreiung von Netzentgelten und anderen Umlagen einen Preisvorteil gegenüber dem Fremdbezug von Strom. Allerdings reicht dieser nicht aus, um die sogenannten Mieterstrommodelle attraktiv zu machen. Das soll mit dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf geändert werden, der vorsieht, dass die Höhe der Vergütung je nach Anlagengröße zwischen 2,2 und 3,8 Cent pro Kilowattstunde liegt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2017

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