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WIRTSCHAFT/2693: Koalitionsvertrag stellt die Verbraucher deutlich besser


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 8. Februar 2018

Koalitionsvertrag stellt die Verbraucher deutlich besser

Musterfeststellungsklage wird noch in diesem Jahr eingeführt


Mit der Musterfeststellungsklage wird ein wichtiges Projekt im Verbraucherschutz zügig umgesetzt. Auch darüber hinaus hat der Verbraucherschutz im Koalitionsvertrag eine hohe Relevanz. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:

"Mit der Musterfeststellungsklage haben wir ein wichtiges Projekt für den Verbraucherschutz im Koalitionsvertrags verankert. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen dadurch bessere Möglichkeiten zur gemeinsamen Rechtsdurchsetzung erhalten. Für Fälle, in denen eine Vielzahl von Betroffenen auf die gleiche Art und Weise geschädigt worden ist, schaffen wir eine effektive Rechtsdurchsetzung. Wichtig ist für uns dabei, dass dadurch keine 'Klageindustrie' nach amerikanischem Vorbild entsteht. Wir werden daher die Klagebefugnis auf festgelegte qualifizierte Einrichtungen beschränken. Damit drohende Verjährungen am Jahresende 2018 verhindert werden können, haben wir vereinbart, dass das Gesetz spätestens zum 1. November 2018 in Kraft treten soll. Auch die Durchsetzung kleiner Streuschäden, wie z.B. Entschädigung für Flugverspätungen, verbessern wir.

Zur Stärkung von Aufsicht und Bürgerinformation im Verbraucherschutz werden wir die vorhandenen Marktwächter im Haushalt verstetigen und auf eine rechtliche Grundlage stellen; damit wird auch die Transparenz ihrer Arbeit garantiert. Die Bundesregierung soll zukünftig zur leichteren Auffindbarkeit von Verbraucherinformationen ein bundesweites einheitliches 'Portal Verbraucherlotse' anbieten. Wir werden die Verbraucherzentralen mit der weiteren Bereitstellung von Materialkompassen beauftragen, die Angebote für die Verbraucherbildung, z.B. für Schulen, bündeln und zukünftig auch über die Bildungscloud zur Verfügung stehen.

Wir konnten zudem eine ganze Reihe von Vereinbarungen treffen, die den Menschen im Alltag konkret helfen werden. So wollen wir z.B. gegen Tachomanipulationen bei Gebrauchtfahrzeugen vorgehen, die Häufigkeit von Strom-, Wasser- und Gassperren reduzieren, den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts verhindern und Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor telefonisch untergeschobenen Verträgen und Kostenfallen schützen. Im IT-Bereich sollen die Auswirkungen von computerbasierten Entscheidungen, etwa auf Kreditnehmer und Jobbewerber, besser überprüfbar werden, genauso wie bei der dynamischen Preisbildung, durch die verschiedenen Kunden das gleiche Produkt zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird. Schließlich wollen wir Buchungs- und Vergleichsplattformen dazu verpflichten, den Nutzern die Kriterien für ihre Empfehlungen transparenter zu machen und Interessenkonflikte offenzulegen."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2018

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