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ARBEIT/1664: Betriebsratsfeindliche Maßnahmen müssen härter bestraft werden


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 2. November 2016

Betriebsratsfeindliche Maßnahmen müssen härter bestraft werden


"Wir dürfen nicht länger ignorieren, dass Betriebsratsarbeit in immer mehr Betrieben zum Abschuss freigegeben ist", kommentiert Jutta Krellmann, Sprecherin für Arbeit und Mitbestimmung der Fraktion DIE LINKE, die Ergebnisse der von der Hans-Böckler-Stiftung veröffentlichten Studie zur Behinderung von Betriebsräten. Krellmann weiter:

"Wer sich für Demokratie im Betrieb einsetzt, lebt gefährlich. Betriebsräte oder diejenigen, die einen gründen wollen, werden häufig gezielt eingeschüchtert, systematisch kaltgestellt oder direkt gekündigt. Vor allem in Fast-Food-Ketten, im Gastgewerbe oder im Einzelhandel gilt betriebsrats- und gewerkschaftsfeindliches Agieren mittlerweile als Geschäftsmodell. Obwohl betriebsratsfeindliche Maßnahmen gesetzlich verboten sind, werden solche Verstöße kaum verfolgt oder bestraft. Hier muss der Gesetzgeber handeln. Wenn undemokratische Arbeitgeber Union Busting gezielt gegen Beschäftigte einsetzen, müssen sie härter bestraft werden. Zukünftig müssen neben höheren Ordnungs- und Zwangsgeldern auch Haftstrafen gegen solche Arbeitgeber verhängt werden.

DIE LINKE fordert eine Überarbeitung des Betriebsverfassungsgesetzes, um Betriebsratsarbeit spürbar zu schützen. Darüber hinaus wollen wir die zwingenden Mitbestimmungsrechte erweitern, um die Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten insgesamt zu verbessern. Zusätzlich bedarf es Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften, um gezielt gegen Arbeitgeber und auf Union Busting spezialisierte Anwaltskanzleien vorzugehen. Verstöße gegen die Betriebsverfassung sind kein Kavaliersdelikt, sondern illegal und damit eine Straftat."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 2. November 2016
Deutscher Bundestag
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Internet: www.linksfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2016

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