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GESUNDHEIT/750: Bundeskanzleramt verhindert Umsetzung der WHO-Tabakrahmenkonvention


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 29. Mai 2013

Frank Tempel: Bundeskanzleramt verhindert Umsetzung der WHO-Tabakrahmenkonvention



"Bis heute hat die Bundesregierung die Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs nicht umgesetzt. Insbesondere die vollständige Unterbindung der Tabakwerbung im Sinne des Vertragstextes durch ein entsprechendes Gesetz wurde immer noch nicht erarbeitet", erklärt Frank Tempel, drogenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den morgigen Weltnichtrauchertag mit dem Motto "Lass Dich nicht anmachen! Weg mit der Tabakwerbung". Frank Tempel weiter:

"Wie die Bundesdrogenbeauftragte auf ihrer gestrigen Pressekonferenz zum Drogen- und Suchtbericht 2013 zugab, blockiert neben dem FDP-geführten Wirtschaftsministerium auch das Bundeskanzleramt die vollständige Umsetzung der WHO-Tabakrahmenkonvention in Deutschland. Dafür gibt es keinerlei stichhaltige Begründung. Unseren Antrag zur Umsetzung der Konvention (BT-Drucksache 17/12838) werden wir daher noch in dieser Legislaturperiode zur Abstimmung stellen."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 29. Mai 2013
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2013