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MEDIEN/100: Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist absurd und völlig untauglich


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 28. Februar 2013

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist absurd und völlig untauglich



"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist absurd und netzpolitisch völlig untauglich", erklärt Petra Sitte, forschungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der für morgen angesetzten Abstimmung über ein neu einzuführendes Leistungsschutzrecht für Presseverlage. "Die ursprüngliche Intention des Gesetzes wurde durch die Änderungen der Regierungsfraktionen im Rechtsausschuss ins glatte Gegenteil gedreht. Gleichzeitig bleiben Rechtsunsicherheit, Innovationsblockaden und die Benachteiligung der Journalistinnen und Journalisten bestehen." Sitte weiter:

"Wir kritisieren im Kern drei Punkte. Erstens: Das Gesetz wird massive Rechtsunsicherheit und eine damit einhergehende Abmahnwelle befördern. Letztendlich müssen die Gerichte künftig entscheiden, wie viele Zeichen 'einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte' umfassen, damit Snippets weiterhin lizenzfrei angezeigt werden können. Zweitens: Das Gesetz ist elementar gegen neue, innovative Informationsdienstleister gerichtet. Sie werden in der Aushandlung von Lizenzverträgen gegenüber großen Pressekonzernen unterliegen. Neue Ideen im Bereich Social Media können künftig in Deutschland nur noch von Konzernen getragen werden. Drittens: Das Gesetz gibt Medienkonzernen einen weiteren Machtvorteil gegenüber Journalistinnen und Journalisten. Es schafft ein Recht für Verlage an einem Produkt, das eigentlich den Urheberinnen und Urhebern zusteht.

Die netzpolitische Kompetenz von CDU/CSU und FDP tendiert gegen Null. Daran hat offenbar auch die Enquête-Kommission 'Internet und digitale Gesellschaft' nichts geändert."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 28. Februar 2013
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2013