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MEDIEN/107: Rundfunkgebühr - Befreiungstatbestände wieder einführen!


DIE LINKE - Presseerklärung vom 12. März 2014

Rundfunkgebühr: Befreiungstatbestände wieder einführen!



Im Vorfeld der am Donnerstag tagenden Konferenz der Ministerpräsidenten, auf der es auch um die Zukunft der Rundfunkgebühr und die Einführung eines Jugenskanals gehen soll, erklärt Bodo Ramelow, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Thüringer Landtag und Sprecher der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der LINKEN:

Mit dem neuen Gebührenmodell, das zu Beginn dieses Jahres eingeführt wurde, sind inzwischen auch Personen gebührenpflichtig, die zuvor aus guten Gründen befreit waren: taube und blinde Menschen. Bevor die Ministerpräsidenten beschließen, die Gebühr für alle Beitragszahler um wenige Cent zu senken, muss geklärt werden, inwieweit die Gelder von Tauben und Blinden zu Mehreinnahmen geführt haben. Es wäre skandalös, wenn ausgerechnet diese Mittel zweckentfremdet werden, weil die Ministerpräsidenten sich als Beitragskürzer profilieren wollen. DIE LINKE hat auf Bundesebene und in den Landtagen immer wieder gefordert, dass Menschen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur beeinträchtigt nutzen können, nicht zu dessen Finanzierung herangezogen werden. Jetzt, da es Mehreinnahmen für die Sender gibt, ist klar: Die Befreiungstatbestände müssen wieder eingeführt werden!

Es bedarf dringend einer Überarbeitung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages, bei der neben der Wiedereinführung der Befreiungstatbestände auch Rechtssicherheit für strittige Fälle geschaffen wird. Die Befreiung für Bewohner von Pflegeheimen und die Nichtberücksichtigung von Gartenlauben in Ostdeutschland, auch wenn diese größer als 24 Quadratmeter sind, beruht bisher nur auf unverbindlichen Absprachen zwischen den Sendern. Hier muss endlich Klarheit durch den Gesetzgeber geschaffen werden.

Hinsichtlich des Jugendkanals bleiben wir bei unserer Forderung, dass dessen Einführung dringend nötig ist, um ein zielgruppenspezifisches Angebot für die Zuschauer zu machen, die dem KIKA-Alter entwachsen sind. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk könnte damit seiner Aufgabe, Programm für alle Generationen anzubieten, besser gerecht werden. Klar ist, dass bei einem solchen Jugendkanal Fernseh- und Internetangebote eng verwoben sein müssen, mögliche rechtliche Hürden dafür sollten beseitigt werden.

Berlin, 12.3.2014

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 12. März 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2014