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MEDIEN/118: Störerhaftung - Abschaffung statt Stümperei


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 12. März 2015

Halina Wawzyniak: Störerhaftung: Abschaffung statt Stümperei


"Die koalitionsinterne Einigung zur angeblichen Abschaffung der Störerhaftung ist innovationsfeindlich, schafft Rechtsunsicherheit und wirkt sozial ausgrenzend. Kurz gesagt: Die Einigung ist Stümperei", erklärt die netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Halina Wawzyniak. Die Abgeordnete weiter:

"Dass die Störerhaftung im privaten Bereich beibehalten werden soll, ist völlig unverständlich. Medienberichten zufolge wird die Registrierung der Namen nur bei geschäftsmäßigen Anbietern von WLAN - beispielsweise Restaurants oder Flughäfen - ausgeschlossen Freifunkangebote, wie zum Beispiel in Wahlkreisbüros oder im Rathaus Friedrichshain-Kreuzberg, müssten demnach von allen potenziellen Nutzerinnen und Nutzern des WLAN-Angebots die Namen erfassen, um rechtskonform zu handeln. Das bedeutet das Aus für solche Angebote. Somit erschwert die Verpflichtung zur Registrierung der Namen aller Nutzerinnen und Nutzer den Zugang zum WLAN. Davon betroffen sind besonders Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen oder Transferleistungen erhalten. Gerade diese sind jedoch in hohem Maße auf solche kostenfreien Angebote angewiesen.

Eine tatsächliche Abschaffung der Störerhaftung ist mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen (BT-Drs. 18/3047) möglich. Dazu muss im § 8 Telemediengesetz lediglich der Haftungsausschluss festgeschrieben werden. Der Gesetzentwurf entspricht damit auch den Forderungen der Medien- und Netzpolitischen Kommission der SPD. Diese fordert, 'dass WLAN-Anbieter über die Störerhaftung nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden können. Dabei sollten wir nicht zwischen gewerblichen, geschäftsmäßigen oder nichtgewerblichen und privaten Anbietern unterscheiden'. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung gewährleistet aber genau dies nicht."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 12. März 2015
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2015

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