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RECHT/366: Bundesverfassungsgericht als Gebrechlichkeitspfleger des Parlaments


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 28. Februar 2012

Bundesverfassungsgericht als Gebrechlichkeitspfleger des Parlaments


"Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein deutlicher Weckruf an den Deutschen Bundestag, sich endlich aus der selbstverschuldeten parlamentarischen Unmündigkeit zu befreien. Das Verfassungsgericht tritt damit einem schleichenden Prozess der Selbstentmachtung des Parlaments entgegen", so Wolfgang Neskovic, Vorstandsmitglied und Justiziar der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Neuner-Gremium. Neskovic weiter:

"Der Deutsche Bundestag erweist sich häufig als Vollzugsorgan der Bundesregierung. Vorhaben werden selbst dann abgenickt, wenn sie auf die Entmündigung des Gesetzgebers hinauslaufen. Diese Selbstentmündigung hat dazu geführt, dass die Abgeordneten durch das Bundesverfassungsgericht vor ihrer eigenen Mutlosigkeit geschützt werden müssen.

Es war eine Mehrheit von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen im Deutschen Bundestag, die dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Einrichtung des 'Neuner-Gremiums' zustimmte. Alle Fraktionen - mit Ausnahme der Linksfraktion - votierten so für ihre eigene teilweise Selbstentmündigung und stellten damit wieder einmal ihr gebrechliches Selbstbewusstsein unter Beweis. Erneut hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Funktion als 'Gebrechlichkeitspfleger' das Parlament daran erinnert, dass es kein Anhängsel der Regierung, sondern das Herzstück der Demokratie ist.

Wir brauchen ein selbstbewusstes Parlament mit selbstbewussten Abgeordneten, die ihre Aufgabe als Gesetzgeber und als Kontrolleur der Regierung ernst nehmen. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht künftig nicht mehr angerufen werden muss, um den Gesetzgeber an diese Grundpflichten zu erinnern."


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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 28. Februar 2012
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2012