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RECHT/470: Legalisierung von Hausbesetzungen ist keine Enteignung


DIE LINKE - Presseerklärung vom 29. Juli 2015

Legalisierung von Hausbesetzungen ist keine Enteignung


Der Immobilienverband Deutschland (IVD) kritisiert Marco Hönes Forderung nach einer Legalisierung von Hausbesetzungen als Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes und attestiert - da es sich angeblich um eine Straftat handele - eine "Erosion des Rechtsbewusstseins".

Dazu erklärt Marco Höne, Mitglied im Parteivorstand der LINKEN:

Abgesehen davon, dass der IVD die Legislative nicht zur Kenntnis nimmt, geht es bei Hausbesetzungen nicht um eine Enteignung. Hausbesetzungen erfüllen nach § 123, Strafgesetzbuch, den Tatbestand des Hausfriedensbruchs. In den Niederlanden hatte man bis 2010 Besetzern unter gewissen Umständen den Hausfrieden zugestanden.

Es geht also darum, ob es bei zunehmender Wohnungsknappheit in den großen Städten geduldet wird, dass bis zum Nachweis einer tatsächlichen Nutzung Leerstand zu Wohnraum wird. Das Eigentum - das laut Grundgesetz Artikel 14 dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll - bleibt davon unberührt.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 29. Juli 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Juli 2015

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