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SOZIALES/2302: Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bleibt eine Frage des Geldbeutels


DIE LINKE - Presseerklärung vom 28. Juni 2016

Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bleibt eine Frage des Geldbeutels


Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bleibt eine Frage des Geldbeutels

Die Bundesregierung berät am heutigen Dienstag den Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz. Dazu erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

Gesetze der Großen Koalition halten meistens nicht, was sie versprechen - ganz im Gegenteil. Auch das Teilhabegesetz sorgt nicht dafür, dass die rund 7,5 Millionen Menschen mit Behinderung wirklich gleichberechtigt an der Gesellschaft teilnehmen können, obwohl das in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verbindlich vorgeschrieben ist.

Es ist deshalb kein Wunder, dass Sozial- und Behindertenverbände, und selbst die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, das geplante Gesetz kritisieren und Nachbesserungen fordern.

Denn es bleibt bei den Einkommens- und Vermögensgrenzen für Menschen mit Behinderungen. Aber Teilhabe darf nicht vom Geldbeutel abhängen. DIE LINKE unterstützt ausdrücklich die Forderung der Betroffenen und Verbände nach einer einkommens- und vermögensunabhängigen Unterstützung zur gesellschaftlichen Teilhabe.

Darüber hinaus drohen Menschen mit Behinderungen durch das Gesetz sogar Verschlechterungen gegenüber der bestehenden Rechtslage: Der leistungsberechtigte Personenkreis wird eingeschränkt, der Grundsatz "ambulant statt stationär" wird ausgehöhlt, und das Selbstbestimmungsrecht von behinderten Menschen in bestimmten Bereichen eingeschränkt.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 28. Juni 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2016

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