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SOZIALES/2308: Rechtsvereinfachung bei Hartz IV - Verschlechterungen für Betroffene


DIE LINKE - Presseerklärung vom 7. Juli 2016

Rechtsvereinfachung bei Hartz IV: Verschlechterungen für Betroffene, ungelöste Probleme und mehr Bürokratie


Zur morgigen Entscheidung im Bundesrat zur sogenannten Rechtsvereinfachung bei Hartz IV erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

Wir haben im Bundestag dagegen gestimmt, weil das Gesetz zahlreiche Verschlechterungen für die Betroffenen zu Folge hat. So werden zum Beispiel die Kürzungsmöglichkeiten von Leistungen bei sogenanntem sozialwidrigem Verhalten ausgeweitet, ebenso die Leistungsentzugs- bzw. Leistungsversagungsmöglichkeiten. Grundlegende Probleme wie die grundrechtswidrigen Sanktionen oder der Mehrbedarf für Kinder, die sich bei getrennten Eltern aufhalten, werden nicht gelöst.

Die Beschäftigten in den Jobcentern werden mit zusätzlichen bürokratischen Arbeiten belastet. Nachdem das Gesetz im Bundestag leider mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD beschlossen worden ist, stehen die Bundesländer in der Verantwortung, das Gesetz im Bundesrat durch mehrheitliche Ablehnung oder Enthaltung zu stoppen.

"Die Reform fällt aus", kommentiert Thüringens Sozialministerin Heike Werner, weder führe die Gesetzesänderung zu substanziellen Verbesserungen für die betroffenen Menschen, noch werde die Verwaltung vereinfacht. "Das SGB II hat seit Anbeginn eine Schwachstelle bei der Arbeitsförderung. Statt diese zu beheben, zielt das Änderungsgesetz auf schärfere Sanktionen. Das ist der falsche Weg", so Werner.

Nach langem Vorlauf bringe das Gesetz nach Auffassung von Werner nur wenige bescheidene Verbesserungen, etwa die Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf 12 Monate und die Einführung einer Gesamtangemessenheitsgrenze bei Miet- und Heizkosten.

Bei der Ausgestaltung der Beschäftigungsförderung bleibe das Gesetz deutlich hinter dem Notwendigen zurück. Statt lediglich Arbeitsgelegenheiten länger zu fördern, wäre eine Umstellung von Hartz IV auf aktive Arbeitsförderung angezeigt. "Der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit kommen wir nur bei, wenn wir endlich die passiven Mittel für Hartz IV in aktive Mittel für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln", so Werner weiter.

Werner zeigte sich darüber hinaus enttäuscht davon, dass die Bundesregierung an den verfassungswidrigen Sanktionen festhalte. "Bereits 2010 hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Grundrecht ist, das zwingend eingelöst werden muss. Die Leistungen im Rahmen von Hartz IV dienen der Existenzsicherung. Mit Leistungsabstrichen verbundene Sanktionen laufen dem Gebot des Verfassungsgerichts zuwider. Ihre Abschaffung ist daher überfällig", schließt Werner.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 7. Juli 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juli 2016

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