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SOZIALES/2536: Nach Ausweitung des Unterhaltsvorschusses sind weitere Veränderungen nötig


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 18. Juli 2018

Nach Ausweitung des Unterhaltsvorschusses sind weitere Veränderungen nötig


"Zunächst ist es natürlich begrüßenswert, dass von der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses nun zusätzlich rund 300.000 Kinder von Alleinerziehenden im Alter von 12 bis 18 Jahren profitieren. Diese wurden zuvor jahrelang systematisch benachteiligt, weil der Staat sie bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen überhaupt nicht unterstützt hat. Da Ein-Elternfamilien besonders häufig von Armut betroffen und auf Sozialleistungen angewiesen sind, können diese Zahlen jedoch nur als kleiner Schritt in die richtige Richtung interpretiert werden. Solange der Unterhaltsvorschuss auf Hartz IV-Leistungen angerechnet wird, bleibt er eine Mogelpackung, weil die betroffenen Familien in Armut keinen Cent mehr in der Tasche haben als vorher", sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die gestiegenen Zahlen von Unterhaltsvorschüssen. Werner weiter:

"Wenn man aber den politischen Mut hat, wirklich gegen Familienarmut vorzugehen, braucht es weitere Veränderungen. SGB II-Leistungen sollen gar nicht mehr und das Kindergeld nur noch zu 50 Prozent, statt wie bisher zu 100 Prozent, auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Es sind aber auch Schnittstellenprobleme u.a. beim Bildungs- und Teilhabepaket aufgetaucht. Teilweise haben Ein-Elternfamilien aufgrund der Ausweitung jetzt weniger Geld zur Verfügung als vorher, weil beispielsweise zuvor gezahlte Leistungen für Klassenfahrten oder für den Schuldbedarf nicht mehr übernommen werden. Die Bundesregierung muss hier nochmal genauer hinschauen, damit solche Fälle eben nicht mehr vorkommen."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 18. Juli 2018
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2018

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