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SOZIALES/2717: Der Frauentag ist auch ein Tag gegen Gewalt


DIE LINKE - Pressemitteilung vom 6. März 2020

Der Frauentag ist auch ein Tag gegen Gewalt


Die Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland leider keine Ausnahme, sie ist die Regel. Studien zufolge erfährt jede 3. Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt. Jeden Tag versucht ein Mann seine (Ex-)Partnerin umzubringen, jeden dritten Tag kommt es zur Ermordung einer Frau durch ihren (Ex-)Partner. Die geschlechtsspezifische Tötung heißt Feminizid. Damit es jedoch nicht soweit kommt, suchen viele Frauen, die in ihrer Partnerschaft oder Familie Gewalt erfahren, Schutz in einem Frauenhaus oder bei einer Beratungsstelle. Diesen Institutionen fehlen jedoch fast immer ausreichend Gelder für Personal und Unterbringungsmöglichkeiten. In manchen Bundesländern muss jede zweite Frau mit ihren Kindern von einem Frauenhaus abgewiesen werden, die Wartezeiten für Beratungen betragen zum Teil mehrere Monate. Doch selbst, wenn eine Frau in den Schutz eines Frauenhauses kommt, bedeutet das auch nur eine Lösung auf Zeit. Weitaus schwieriger wird die Zeit nach dem Frauenhaus. Viele Frauen schaffen den Sprung in ein eigenständiges Leben nicht und kehren wieder zurück in die gewaltvolle Beziehung. Die Gründe sind u. a. die hohen Mieten, die fehlende Versorgung mit Kindergartenplätzen und die geringen Jobperspektiven, die es Frauen oft unmöglich machen, sich tatsächlich ein eigenständiges Leben, außerhalb der alten Beziehung aufzubauen.

Deshalb fordert Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

"Damit Frauen sich tatsächlich aus einer gewaltvollen Beziehung lösen können, brauchen sie ein Recht auf eine akute Grundversorgung. Recht auf Grundversorgung heißt, Zugang zu einer eigenen Wohnung, einem KiTa- Platz und einen Job, mit dem sie ökonomisch unabhängig das neue Leben meistern können. Frauen sind nicht nur Opfer, sie brauchen nicht nur unseren Schutz, sie brauchen in erster Linie die Garantie für ein eigenständiges Leben."

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 6. März 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2020

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