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VERKEHR/254: Stuttgart 21 - verantwortungsloser Abriss des Südflügels


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 13. Januar 2012

Stuttgart 21 - verantwortungsloser Abriss des Südflügels


"Es geht offensichtlich um eine pure Machtdemonstration", so Sabine Leidig anlässlich des begonnenen Abrisses des Südflügels des Kopfbahnhofs in Stuttgart, der entgegen des Baustopps für das Grundwassermanagement, geschützt von einer Vielzahl von Politzisten, eingeleitet worden ist. Die verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Der Abriss erfolgt gegen geltendes Recht. So liegt bei realistischer Bewertung durch WikiReal.org die Kapazität von S21 deutlich unter der des heutigen Kopfbahnhofes. Ein derart weitgehender Rückbau der Infrastruktur ist jedoch nach § 11 AEG (Allgemeines Eisenbahn-Gesetz) zu genehmigen. Das ist nicht erfolgt.

Am 15. Dezember 2011 antwortete die Bundesregierung auf unsere entsprechende schriftliche Frage, man könne ja "zeitnah zur Außerbetriebnahme des Kopfbahnhofs" prüfen, ob ein Verfahren nach § 11 AEG erforderlich sei. Mit dem trickreichen Argument, der gegenwärtige Kopfbahnhof bleibe ja bis 2020, bis zur Fertigerstellung von S21, erhalten, wird das brisante Thema § 11 AEG scheinbar ausgeklammert. Es ist aber völlig unverantwortlich, zuerst 4,5 und mehr Milliarden Euro für den Bau von S21 auszugeben, um danach zu prüfen, ob der Tiefbahnhof gegenüber dem Kopfbahnhof einen Kapazitätsrückbau darstellt."

Deshalb hat DIE LINKE am 11. Januar eine Kleine Anfrage zum Themenkomplex Rückbau und § 11 AEG eingereicht.


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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 13. Januar 2012
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2012