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FINANZEN/1577: Bedarfe von Menschen mit Behinderung endlich steuerlich angemessen berücksichtigen


DIE LINKE - Pressemitteilung vom 28. Februar 2020

Bedarfe von Menschen mit Behinderung endlich steuerlich angemessen berücksichtigen


Die Große Koalition hat 2018 im Koalitionsvertrag eine Prüfung der Anpassung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderungen vereinbart. Passiert ist seit 2018 nicht viel. Eine aktuelle Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag ergab, dass die Prüfung des Bundesministeriums für Finanzen noch immer nicht abgeschlossen ist und Angaben zu einem genauen Zeitplan daher auch nicht möglich sind. Hierzu erklärt Bernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE und Mitglied des Deutschen Bundestages

Eine Anhebung aller steuerlichen Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen nach § 33b Einkommenssteuergesetz ist längst überfällig. Es ist mir unerklärlich, warum diese seit 1975 nicht angehoben wurden. Hier besteht akuter Handlungsbedarf, um diesen Steuerfreibetrag an die aktuellen Lebenshaltungskosten anzupassen. Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit.

Gemeinsam mit den von der LINKEN geforderten bedarfsgerechten, einkommens- und vermögensunabhängigen Teilhabeleistungen, kann diese Steuerentlastung zu einer spürbaren Verbesserung der finanziellen Situation von Menschen mit Behinderung beitragen.

Ich fordere die Bundesregierung auf, diese Prüfung nicht weiter zu verzögern und endlich eine gerechte Anpassung der Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderung umzusetzen. Viel zu lang wurde die dringend notwendige Anpassung auf die lange Bank geschoben.

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 28. Februar 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Februar 2020

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