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INNEN/4029: Verfassungsschutz muss Daten löschen


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 1. April 2014

Sevim Dagdelen: Verfassungsschutz muss Daten löschen



Mit seiner Entscheidung vom 27.03.2014 hat das Verwaltungsgericht Köln das Bundesamt für Verfassungsschutz dazu verpflichtet, die im Rahmen der Beobachtung der LINKEN-Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen. Dazu erklärt die Abgeordnete:

"Seit 2006 klage ich gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Löschung der über mich gespeicherten Daten beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Noch am 13.03.2014 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz ein Angebot mitgeteilt, es werde die Daten aus der Sachakte gem. §13 II 1 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) sperren und mit einem Vermerk gem. §13 II 2 BVerfSchG versehen bzw. gem. §12 II 1 BVerSchG löschen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat nach der letzten mündlichen Verhandlung am 27.03.2014 nun zu meinen Gunsten entschieden. In der Gerichtserklärung heißt es unter anderen: 'Die Beklagte wird (...) verpflichtet, die gem. Auskunftsbescheid vom 10.10.2006 beim Bundesamt für Verfassungsschutz über die Klägerin gespeicherten Daten zu löschen.'

Ich freue mich, dass das Gericht diese so richtige wie auch rechtsstaatlich dringend erforderliche Entscheidung getroffen hat. Die staatliche Überwachung meiner Person sowie anderer Mitglieder der Partei DIE LINKE war und ist ein Skandal und hat weder mit dem Schutz der Verfassung noch des Rechtsstaates zu tun."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 1. April 2014
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2014