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INNEN/4431: Polizeieinsatz gegen Stuttgart 21-Gegner war rechtswidrig


DIE LINKE - Presseerklärung vom 28. Oktober 2015

Brutaler Polizeieinsatz gegen Stuttgart 21-Gegner war rechtswidrig - Landesregierung muss sich an Argumentation aus S21-Untersuchungsausschuss halten


Bernd Riexinger, Bundesvorsitzender der LINKEN und Spitzenkandidat bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg, fordert von der Landesregierung, sich an ihr Votum aus dem ersten Stuttgart 21-Untersuchungsausschuss zu halten. Die Landesregierung muss diese Argumentation jetzt auch vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geltend machen, vor dem heute der Prozess zur Rechtmäßigkeit des brutalen Polizeieinsatzes gegen Stuttgart 21-Gegner am Schwarzen Donnerstag (30.9.2010) beginnt.

Bernd Riexinger erklärt: "Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Gall müssen sich jetzt, fünf Jahre nach dem brutalen Polizeieinsatz, an ihr Minderheitenvotum aus dem ersten Untersuchungsausschuss von 2011 halten. Damals hatten Grüne und SPD schlüssig und auf Grundlage von Experten- und Zeugenaussagen dargelegt, dass der Polizeieinsatz rechtswidrig war. Was in Oppositionszeiten galt, muss jetzt in Regierungszeiten weiterhin gelten. Die Landesregierung, die beim Prozess vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart das angeklagte Land Baden-Württemberg vertritt, darf sich jetzt nicht wegducken! Kretschmann und Gall müssen zu ihrem Wort aus dem ersten Untersuchungsausschuss stehen, sonst machen sie sich unglaubwürdig!"

Im sogenannten Minderheitenvotum von Grüne und SPD aus dem ersten Untersuchungsausschuss "Aufarbeitung des Polizeieinsatzes am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten" finden Sie ab S. 44 die ausführliche Herleitung, warum Grüne und SPD den Polizeieinsatz für rechtswidrig halten.

Am 30.9.2010 hatten mehrere tausend S21-Gegner, darunter viele Schüler, friedlich gegen das unterirdische Projekt und gegen die geplanten Baumfällungen protestiert. Beim brutalen Polizeieinsatz mit vier Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray wurden nach Angaben der Demosanitäter über 400 Menschen verletzt, einige sogar schwer (Prellungen, Platzwunden, Rippenbrüche, Augenverletzungen). Siehe dazu der Bericht von Demosanitäter Christoph Hoffmann:
http://www.parkschuetzer.de/statements/27184

Berlin, 28.10.2015

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Quelle:
Partei DIE LINKE - Pressemitteilung vom 28. Oktober 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Oktober 2015

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