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INNEN/5014: Verfassungsschutzbeobachtung der AfD ist nicht zweckdienlich


Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag vom 15. Januar 2019

Verfassungsschutzbeobachtung der AfD ist nicht zweckdienlich


"Die AfD ist ganz klar eine in weiten Teilen völkisch-rassistische Partei, die die Werte des Grundgesetzes mit Füßen tritt. Um das festzustellen, reicht es, sich Reden und Äußerungen von AfD-Abgeordneten und Funktionären anzuhören. Eine geheimdienstliche Aufklärung braucht es dafür nicht", erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, mit Blick auf Meldungen, denen zufolge das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD nun bundesweit als Prüffall für eine Beobachtung einstufen will. Die Abgeordnete weiter:

"Dass der Verfassungsschutz die AfD jetzt bundesweit ins Visier nehmen will, halte ich angesichts der bisherigen Rolle dieses rechtslastigen Inlandsgeheimdienstes als Beschützer und Förderer neofaschistischer Strukturen nicht für zweckdienlich. Zu befürchten ist, dass demnächst V-Leute des Geheimdienstes in die AfD eingeschleust werden, die wie schon früher bei der NPD nicht zur Aufklärung, sondern zur Stärkung und weiteren Radikalisierung der Partei beitragen. Der Verfassungsschutz ist als unkontrollierbarer Geheimdienst ein Fremdkörper in unserem demokratischen Rechtsstaat. Er ist selbst Teil des Problems und gehört in dieser Form aufgelöst."

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Quelle:
Pressemitteilung - DIE LINKE. im Bundestag
vom 15. Januar 2019
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2019

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